Bei der Hausratversicherung der Uelzener ist Trickdiebstahl innerhalb des Versicherungsortes mitversichert: Verschafft sich ein Dieb durch Täuschung Zutritt und entwendet versicherte Sachen, leistet der Versicherer. Der Diebstahl muss unverzüglich der Polizei angezeigt und nachgewiesen werden. Auch der Missbrauch entwendeter Kunden-, Scheck- oder Kreditkarten ist abgedeckt, wenn kein anderer Schutz besteht – die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 250,00 € begrenzt.
Ein Trickdiebstahl liegt vor, wenn sich der Dieb durch Täuschung des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person Zutritt zum Versicherungsort verschafft und dort versicherte Sachen entwendet.
Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen. Dem Versicherer ist ein Nachweis dafür zu erbringen.
Werden Kunden-, Scheck- oder Kreditkarten entwendet, so leistet der Versicherer auch für den durch Missbrauch dieser Karten entstandenen Schaden. Voraussetzung ist, dass hierfür nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 250,00 € begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Versichert ist der Fall, dass jemand durch Täuschung in die Wohnung gelangt und dort Dinge stiehlt. Dieser Diebstahl muss sofort der Polizei gemeldet und dem Versicherer nachgewiesen werden. Werden Karten wie Kunden-, Scheck- oder Kreditkarten gestohlen, ist auch der Schaden durch deren Missbrauch abgedeckt, sofern nicht bereits ein anderer Schutz greift. Insgesamt zahlt der Versicherer je Versicherungsfall und Versicherungsjahr höchstens 250,00 €.
Häufige Fragen
Was zählt als Trickdiebstahl im Sinne dieser Bedingungen?
Ein Trickdiebstahl liegt vor, wenn sich der Dieb durch Täuschung des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person Zutritt zum Versicherungsort verschafft und dort versicherte Sachen entwendet.
Was muss ich nach einem Trickdiebstahl tun?
Sie müssen den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür erbringen.
Sind auch gestohlene Bank- oder Kreditkarten abgesichert?
Ja. Werden Kunden-, Scheck- oder Kreditkarten entwendet, leistet der Versicherer auch für den durch Missbrauch entstandenen Schaden – allerdings nur, sofern hierfür nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Wie hoch ist die maximale Entschädigung bei Trickdiebstahl?
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 250,00 € begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2025