Bei der Hausratversicherung der Uelzener ist der einfache Diebstahl von Krankenfahrstühlen und Kinderwagen samt Zubehör mitversichert. Lose verbundene oder dem Gebrauch dienende Sachen werden nur ersetzt, wenn sie zusammen mit dem Hauptgegenstand entwendet wurden; der Diebstahl muss unverzüglich der Polizei angezeigt und nachgewiesen werden. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall und jahr auf 250,00 € begrenzt.
Der einfache Diebstahl von Krankenfahrstühlen und Kinderwagen sowie deren Zubehör ist mitversichert.
Sachen, die lose mit dem Krankenfahrstuhl oder dem Kinderwagen verbunden sind oder regelmäßig deren Gebrauch dienen, werden nur ersetzt, wenn sie zusammen mit den genannten Gegenständen entwendet worden sind. Die Nachweispflicht trägt der Versicherungsnehmer.
Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen.
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 250,00 € begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wird ein Krankenfahrstuhl oder ein Kinderwagen samt Zubehör durch einfachen Diebstahl entwendet, besteht Versicherungsschutz. Für lose verbundene oder dem Gebrauch dienende Sachen gibt es nur dann Ersatz, wenn sie gemeinsam mit dem Hauptgegenstand gestohlen wurden – das muss der Versicherungsnehmer nachweisen. Zusätzlich muss der Diebstahl sofort bei der Polizei angezeigt und dem Versicherer belegt werden. Die Leistung ist pro Versicherungsfall und -jahr auf 250,00 € begrenzt.
Häufige Fragen
Ist der einfache Diebstahl eines Kinderwagens über die Hausratversicherung abgedeckt?
Ja, der einfache Diebstahl von Krankenfahrstühlen und Kinderwagen sowie deren Zubehör ist mitversichert.
Werden auch am Kinderwagen befestigte Zusatzteile ersetzt?
Lose verbundene oder regelmäßig dem Gebrauch dienende Sachen werden nur ersetzt, wenn sie zusammen mit dem Krankenfahrstuhl oder Kinderwagen entwendet wurden. Den Nachweis dafür muss der Versicherungsnehmer erbringen.
Was muss ich nach einem Diebstahl tun?
Der Diebstahl ist unverzüglich der Polizei anzuzeigen, und dem Versicherer ist ein Nachweis darüber zu erbringen.
Wie hoch ist die Entschädigung maximal?
Die Gesamtentschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 250,00 € begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2025