Bei der Hausratversicherung der Uelzener zahlt der Versicherer auch dann, wenn Rauch oder Ruß plötzlich und bestimmungswidrig aus Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen auf dem Versicherungsgrundstück austritt und versicherte Sachen zerstört oder beschädigt. Ebenso sind Verpuffungsschäden abgesichert, während Schäden durch dauernde Einwirkung ausgenommen bleiben. Der Schutz gilt bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Rauch oder Ruß zerstört oder beschädigt werden. Ein Schaden durch Rauch oder Ruß liegt vor, wenn Rauch oder Ruß plötzlich und bestimmungswidrig austritt und unmittelbar auf versicherte Sachen einwirkt. Der Austritt muss dabei aus den Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen erfolgen, die sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden.
Versicherungsschutz besteht auch für Schäden durch Verpuffung. Als Verpuffung gilt die Umsetzung von Gasen, Dämpfen und Stäuben mit nur geringer Geschwindigkeit und Druckwirkung.
Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden, die auf dauernder Einwirkung beruhen.
Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden sind bis zur vereinbarten Versicherungssumme mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu Schäden, weil Rauch oder Ruß plötzlich und ungewollt aus einer Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlage auf dem Grundstück austritt und direkt auf versicherte Sachen einwirkt, zahlt der Versicherer. Auch Verpuffungen – also die langsame Umsetzung von Gasen, Dämpfen und Stäuben mit geringer Druckwirkung – sind abgedeckt. Schäden, die durch eine dauernde Einwirkung entstehen, sind dagegen nicht versichert. Der Schutz gilt bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Häufige Fragen
Wann liegt ein versicherter Rauch- oder Rußschaden vor?
Ein solcher Schaden liegt vor, wenn Rauch oder Ruß plötzlich und bestimmungswidrig aus den auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen austritt und unmittelbar auf versicherte Sachen einwirkt.
Sind auch Verpuffungsschäden mitversichert?
Ja, der Versicherungsschutz besteht auch für Schäden durch Verpuffung. Als Verpuffung gilt die Umsetzung von Gasen, Dämpfen und Stäuben mit nur geringer Geschwindigkeit und Druckwirkung.
Welche Rauch- oder Rußschäden sind nicht abgedeckt?
Nicht versichert sind Schäden, die auf einer dauernden Einwirkung beruhen.
Bis zu welcher Höhe sind diese Schäden versichert?
Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden sind bis zur vereinbarten Versicherungssumme mitversichert.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2025