Bei der Hausratversicherung der Uelzener sind auch sogenannte Nutzwärmeschäden abgedeckt: Werden versicherte Sachen einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu anderen Zwecken ausgesetzt und entsteht dadurch ein Brandschaden, zahlt der Versicherer eine Entschädigung. Das gilt ebenso für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird.
Der Versicherer leistet Entschädigung auch für Brandschäden an versicherten Sachen. Solche Schäden entstehen dadurch, dass die Sachen einem Nutzfeuer oder der Wärme ausgesetzt werden – zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken.
Dies gilt auch für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet werden.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Brandschäden, die dadurch entstehen, dass versicherte Sachen einem Nutzfeuer oder der Wärme ausgesetzt werden – etwa zur Bearbeitung oder zu anderen Zwecken. Ebenso mit eingeschlossen sind Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird. Für solche Nutzwärmeschäden zahlt der Versicherer eine Entschädigung.
Häufige Fragen
Sind auch Schäden durch Nutzwärme über die Hausratversicherung abgedeckt?
Ja. Der Versicherer leistet auch Entschädigung für Brandschäden, die entstehen, weil versicherte Sachen einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden.
Gilt der Schutz auch für Sachen, die selbst Wärme erzeugen oder weiterleiten?
Ja. Der Schutz gilt ebenso für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet werden.
Was ist ein Nutzwärmeschaden im Sinne dieses Abschnitts?
Gemeint sind Brandschäden an versicherten Sachen, die dadurch entstehen, dass diese einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium 2025