Bei der Uelzener Pferdelebensversicherung darf der Versicherer den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Folgebeitrag nicht innerhalb der 14-tägigen Zahlungsfrist beglichen wird. Die Kündigung kann schon mit der Mahnung ausgesprochen werden und wird bei fortbestehendem Verzug automatisch wirksam. Zahlen Sie den offenen Beitrag samt Zinsen und Kosten innerhalb eines Monats, wird die Kündigung unwirksam und der Versicherungsschutz lebt wieder auf.
Zahlen Sie den geschuldeten Beitrag nicht innerhalb der 14-tägigen Zahlungsfrist, können wir den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
Diese Kündigung können wir bereits mit der Fristsetzung erklären. Sie wird dann automatisch wirksam, wenn Sie bei Ablauf der Frist noch immer mit der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir Sie in der Mahnung ausdrücklich hin.
Die Kündigung wird unwirksam, wenn Sie innerhalb eines Monats nach der Kündigung den angemahnten Beitrag inklusive aller Zinsen und Kosten bezahlen. Erst ab diesem Zeitpunkt haben Sie wieder Versicherungsschutz.
Was bedeutet das konkret?
Wird ein Folgebeitrag nicht innerhalb von 14 Tagen gezahlt, kann der Versicherer den Vertrag fristlos kündigen. Diese Kündigung kann bereits mit der Mahnung ausgesprochen werden und tritt automatisch in Kraft, wenn die Zahlung bis zum Fristende ausbleibt. Zahlt man den offenen Betrag samt Zinsen und Kosten innerhalb eines Monats nach der Kündigung, wird sie unwirksam – ab dann besteht auch wieder Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich den Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahle?
Zahlen Sie den geschuldeten Beitrag nicht innerhalb der 14-tägigen Zahlungsfrist, kann der Versicherer den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
Kann die Kündigung schon in der Mahnung enthalten sein?
Ja. Die Kündigung kann bereits mit der Fristsetzung erklärt werden und wird automatisch wirksam, wenn Sie bei Ablauf der Frist noch immer mit der Zahlung in Verzug sind. Darauf wird in der Mahnung ausdrücklich hingewiesen.
Lässt sich die Kündigung noch rückgängig machen?
Ja. Die Kündigung wird unwirksam, wenn Sie innerhalb eines Monats nach der Kündigung den angemahnten Beitrag inklusive aller Zinsen und Kosten bezahlen.
Ab wann besteht nach einer Zahlung wieder Versicherungsschutz?
Erst ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie den angemahnten Beitrag inklusive aller Zinsen und Kosten bezahlt haben, besteht wieder Versicherungsschutz.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdelebensversicherung Basis 2025