Bei der Pferdelebensversicherung der Uelzener ist der Tod eines Pferdes durch Verenden oder Nottötung abgesichert – etwa infolge von Krankheit oder Unfall während eines Transports innerhalb Europas, durch einen Unfall mit Todesfolge innerhalb von 48 Stunden, durch Wolfsriss oder mutwilliges Abschlachten, durch Brand, Blitzschlag oder Explosion sowie im Zusammenhang mit Trächtigkeit, Geburt, Sterilisation oder Kastration. Zusätzlich sind Diebstahl und Raub bei polizeilicher Anzeige mitversichert, und die dauernde Unbrauchbarkeit lässt sich als eigener Baustein einschließen.
Die Versicherung umfasst den Tod (Verenden, Nottötung) infolge von:
- Krankheit oder Unfall während des Transports innerhalb Europas inklusive Transportmittelunfall (kein Luft- oder Seetransport), wenn der Tod durch den Transport verursacht wird;
- Unfall, sofern der Tod kausal innerhalb von 48 Stunden nach dem Unfall eintritt;
- Wolfsriss oder Abschlachten in diebischer Absicht oder durch den Pferderipper, wenn dies bei der Polizei angezeigt wurde;
- Brand, Blitzschlag oder Explosion, sofern diese unmittelbar auf das versicherte Pferd einwirken;
- Trächtigkeit und Geburt;
- Sterilisation oder Kastration, sofern diese von einem Tierarzt durchgeführt wurde.
Die Versicherung umfasst Diebstahl oder Raub, wenn dies bei der Polizei angezeigt wurde.
Die Versicherung umfasst die dauernde Unbrauchbarkeit als Reit-, Fahr- und Zuchtpferd, sofern Sie den Baustein dauernde Unbrauchbarkeit versichert haben.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung leistet, wenn das Pferd stirbt oder aus bestimmten Gründen getötet werden muss – etwa nach einem transportbedingten Krankheits- oder Unfallgeschehen innerhalb Europas, nach einem Unfall mit Tod binnen 48 Stunden, durch Wolfsriss oder mutwilliges Abschlachten, durch Brand, Blitzschlag oder Explosion sowie im Zusammenhang mit Trächtigkeit, Geburt oder einer tierärztlichen Sterilisation bzw. Kastration. Auch Diebstahl und Raub sind abgedeckt, wenn eine polizeiliche Anzeige erfolgt ist. Die dauernde Unbrauchbarkeit des Pferdes ist nur dann versichert, wenn dieser Baustein gesondert eingeschlossen wurde.
Häufige Fragen
Ist der Tod eines Pferdes beim Transport mitversichert?
Ja, wenn Krankheit oder Unfall während des Transports innerhalb Europas – einschließlich Transportmittelunfall – zum Tod führen und der Tod durch den Transport verursacht wird. Luft- und Seetransporte sind ausgenommen.
Innerhalb welcher Frist muss der Tod nach einem Unfall eintreten, damit Versicherungsschutz besteht?
Bei einem Unfall besteht Schutz, wenn der Tod kausal innerhalb von 48 Stunden nach dem Unfall eintritt.
Sind Diebstahl und Raub des Pferdes abgedeckt?
Ja, Diebstahl oder Raub sind versichert, wenn dies bei der Polizei angezeigt wurde.
Ist die dauernde Unbrauchbarkeit des Pferdes automatisch versichert?
Nein. Die dauernde Unbrauchbarkeit als Reit-, Fahr- und Zuchtpferd ist nur versichert, wenn der entsprechende Baustein dauernde Unbrauchbarkeit abgeschlossen wurde.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdelebensversicherung Basis 2025