Wer bei der Uelzener eine Pferdelebensversicherung abschließen möchte, muss damit rechnen, dass zum Nachweis des Gesundheitszustands des Pferdes bestimmte Unterlagen angefordert werden können – und zwar auf Kosten des Versicherungsnehmers. Verlangt werden dürfen etwa Behandlungsübersichten, Karteikartenauszüge, Röntgenbilder oder ein tierärztliches Gutachten.
Als Nachweis zum Gesundheitszustand des zu versichernden Pferdes darf der Versicherer auf Kosten des Versicherungsnehmers folgende Unterlagen verlangen:
- Behandlungsübersichten
- Karteikartenauszüge
- Röntgenbilder
- ein tierärztliches Gutachten
Was bedeutet das konkret?
Bevor ein Pferd versichert wird, kann der Versicherer nachvollziehen wollen, wie gesund das Tier ist. Dazu darf er verschiedene Unterlagen anfordern, etwa Behandlungsübersichten, Karteikartenauszüge, Röntgenbilder oder ein tierärztliches Gutachten. Die Kosten für diese Nachweise trägt der Versicherungsnehmer.
Häufige Fragen
Welche Unterlagen kann der Versicherer zum Gesundheitszustand des Pferdes verlangen?
Der Versicherer darf Behandlungsübersichten, Karteikartenauszüge, Röntgenbilder oder ein tierärztliches Gutachten anfordern.
Wer trägt die Kosten für die geforderten Gesundheitsnachweise?
Die Nachweise zum Gesundheitszustand des Pferdes werden auf Kosten des Versicherungsnehmers verlangt.
Wozu dienen die angeforderten Unterlagen?
Sie dienen als Nachweis zum Gesundheitszustand des zu versichernden Pferdes.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdelebensversicherung Basis 2025