Bei der Pferdelebensversicherung der Uelzener sind gesunde Pferde ab dem achten Lebenstag versicherbar, sofern keine Fehlentwicklungen oder Erkrankungen vorvertraglich bekannt sind. Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Tier; der Versicherer kann tierärztliche Nachweise verlangen und das Pferd untersuchen lassen.
Versicherbar sind gesunde Pferde ab dem achten Lebenstag. Voraussetzung ist, dass keine Fehlentwicklungen und / oder Erkrankungen vorvertraglich bekannt sind. Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete und versicherbare Pferd.
Auf Verlangen des Versicherers muss der Antragsteller auf eigene Kosten ein tierärztliches Gutachten oder sonstige Nachweise über den Gesundheitszustand und den Wert der zu versichernden Tiere beibringen.
Die Annahme des Antrags beziehungsweise der Vertragserklärung ist in Textform zu erklären oder zu bestätigen.
Der Versicherer ist befugt, jederzeit auf seine Kosten eine Besichtigung und Untersuchung des versicherten Tieres vorzunehmen.
Was bedeutet das konkret?
Für die Pferdelebensversicherung kommen gesunde Pferde infrage, die mindestens acht Tage alt sind und bei denen keine bereits bekannten Fehlentwicklungen oder Erkrankungen vorliegen. Versichert ist genau das Pferd, das im Versicherungsschein steht. Der Versicherer kann Nachweise zum Gesundheitszustand und Wert des Tieres verlangen, wobei der Antragsteller diese selbst bezahlt. Außerdem darf der Versicherer das Tier jederzeit auf eigene Kosten untersuchen lassen.
Häufige Fragen
Ab welchem Alter kann ein Pferd versichert werden?
Versicherbar sind gesunde Pferde ab dem achten Lebenstag, sofern keine Fehlentwicklungen und / oder Erkrankungen vorvertraglich bekannt sind.
Muss ich ein tierärztliches Gutachten vorlegen?
Nur auf Verlangen des Versicherers. In diesem Fall muss der Antragsteller auf eigene Kosten ein tierärztliches Gutachten oder sonstige Nachweise über Gesundheitszustand und Wert des Tieres beibringen.
Welches Pferd ist konkret versichert?
Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete und versicherbare Pferd.
Darf der Versicherer das Pferd untersuchen lassen?
Ja, der Versicherer ist befugt, jederzeit auf seine Kosten eine Besichtigung und Untersuchung des versicherten Tieres vorzunehmen.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdelebensversicherung Basis 2025