Bei der Uelzener Pferdelebensversicherung greift der Versicherungsschutz für Leistungsfälle innerhalb Europas – vorausgesetzt, der Hauptwohnsitz des Versicherungsnehmers und der Hauptstandort des Pferdes liegen in der Bundesrepublik Deutschland. Damit ist klar geregelt, wo ein Leistungsfall räumlich abgedeckt ist und welche Bedingung dafür erfüllt sein muss.
Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz gilt für Leistungsfälle innerhalb Europas.
Voraussetzung dafür ist:
- Der Hauptwohnsitz des Versicherungsnehmers liegt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
- Der Hauptstandort des Pferdes liegt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Leistungsfälle, die innerhalb Europas eintreten. Das gilt jedoch nur, wenn sowohl der Versicherungsnehmer seinen Hauptwohnsitz als auch das Pferd seinen Hauptstandort in Deutschland hat.
Häufige Fragen
In welchem geografischen Gebiet besteht der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz gilt für Leistungsfälle innerhalb Europas.
Welche Bedingung muss für den Versicherungsschutz erfüllt sein?
Der Hauptwohnsitz des Versicherungsnehmers und der Hauptstandort des Pferdes müssen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegen.
Muss das Pferd dauerhaft in Deutschland stehen?
Der Hauptstandort des Pferdes muss innerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegen, damit der Versicherungsschutz für Leistungsfälle innerhalb Europas gilt.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdelebensversicherung Basis 2025