Bei der Pferdelebensversicherung der Uelzener gibt es für den Tod eines Pferdes keinen Leistungsanspruch, wenn dieser auf Krankheit, Alter, anzeigepflichtige Tierseuchen, einen Unfall oder auf bereits vor Vertragsschluss bekannte Mängel und Krankheiten zurückgeht. Ebenfalls ausgeschlossen sind Folgen von Erkrankungen und Unfällen nach Vertragsende sowie Ereignisse wie Erdbeben, Überschwemmung, Kriegsereignisse oder Kernenergie. Auch für dauernde Unbrauchbarkeit ohne entsprechenden Baustein und für eine Schlachtung aus wirtschaftlichen Gründen wird nicht geleistet.
Sie haben keinen Leistungsanspruch für den Tod (Verenden, Nottötung) infolge von:
- Krankheit, Alter oder anzeigepflichtigen Tierseuchen;
- Unfall;
- Mängeln und Krankheiten, die vor und während des Abschlusses der Versicherung bekannt sind oder vor Ablauf der Wartezeit auftreten, einschließlich unbekannter angeborener Fehlentwicklungen;
- Folgen von Erkrankungen und Unfällen, die nach Beendigung des Vertrages auftreten;
- Erdbeben, Überschwemmungen, hoheitlichen Eingriffen, Kriegsereignissen jeder Art, Kernenergie, inneren Unruhen, Streik oder Aussperrung.
Für die dauernde Unbrauchbarkeit als Reit-, Fahr- und Zuchtpferd besteht kein Leistungsanspruch, sofern Sie nicht den Baustein dauernde Unbrauchbarkeit versichert haben.
Für eine Schlachtung oder Tötung aus wirtschaftlichen Gründen besteht kein Leistungsanspruch.
Was bedeutet das konkret?
Nicht jeder Tod eines Pferdes ist über diese Versicherung abgedeckt. Ausgeschlossen sind unter anderem der Tod durch Krankheit, Alter, Tierseuchen, Unfall sowie durch Mängel und Krankheiten, die schon vor oder während des Vertragsabschlusses bekannt waren oder in der Wartezeit auftreten. Auch bestimmte äußere Ereignisse wie Erdbeben, Überschwemmung, Krieg oder Kernenergie sind nicht versichert. Für dauernde Unbrauchbarkeit gibt es nur mit dem passenden Baustein eine Leistung, und für eine Schlachtung aus wirtschaftlichen Gründen wird nicht gezahlt.
Häufige Fragen
Ist der Tod meines Pferdes durch Krankheit oder Alter versichert?
Nein. Für den Tod infolge von Krankheit, Alter oder anzeigepflichtigen Tierseuchen besteht kein Leistungsanspruch.
Zahlt die Versicherung, wenn mein Pferd durch einen Unfall stirbt?
Nein. Für den Tod infolge eines Unfalls besteht ebenfalls kein Leistungsanspruch.
Bin ich abgesichert, wenn mein Pferd dauerhaft unbrauchbar wird?
Für die dauernde Unbrauchbarkeit als Reit-, Fahr- und Zuchtpferd besteht nur dann ein Leistungsanspruch, wenn Sie den Baustein dauernde Unbrauchbarkeit versichert haben.
Gibt es eine Leistung, wenn das Pferd aus wirtschaftlichen Gründen geschlachtet wird?
Nein. Für eine Schlachtung oder Tötung aus wirtschaftlichen Gründen besteht kein Leistungsanspruch.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdelebensversicherung Basis 2025