Bei der Uelzener Pferdelebensversicherung darf die Versicherungssumme zum Antragszeitpunkt höchstens dem aktuellen Marktwert des Pferdes entsprechen. Ist sie nachweislich zu hoch, kann sie mit sofortiger Wirkung herabgesetzt werden; eine Erhöhung ist nach Prüfung und mit Nachweis der Wertsteigerung möglich, wobei sich Beitrag und geforderte Nachweise entsprechend ändern.
Die Versicherungssumme darf zum Antragszeitpunkt maximal dem aktuellen Marktwert Ihres Pferdes entsprechen.
- Der Versicherer und der Versicherungsnehmer können die Versicherungssumme durch einseitige Erklärung mit sofortiger Wirkung herabsetzen, wenn sie nachweislich zu hoch ist. Der Beitrag wird dann aus der herabgesetzten Versicherungssumme berechnet.
- Die Versicherungssumme kann nach Prüfung einvernehmlich erhöht werden. Voraussetzung ist, dass ein Nachweis über die Wertsteigerung vorliegt. Sofern die Versicherungssumme erhöht wird, werden auf Verlangen des Versicherers zur Prüfung eines möglichen Versicherungsschutzes ein neues tierärztliches Untersuchungsprotokoll und / oder Röntgenbilder benötigt. Der Beitrag für die gesamte Versicherungssumme wird nach dem neuen Tarifbeitragssatz errechnet.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Wert des Pferdes und darf bei Antragstellung nicht höher als dessen aktueller Marktwert sein. Stellt sich heraus, dass sie zu hoch ist, kann sie sofort gesenkt werden, und der Beitrag sinkt entsprechend. Eine Erhöhung ist nur mit Nachweis der Wertsteigerung und beiderseitigem Einverständnis möglich; dabei kann der Versicherer neue tierärztliche Unterlagen verlangen und berechnet den Beitrag neu.
Häufige Fragen
Wie hoch darf die Versicherungssumme bei Antragstellung sein?
Zum Antragszeitpunkt darf die Versicherungssumme höchstens dem aktuellen Marktwert Ihres Pferdes entsprechen.
Was passiert, wenn die Versicherungssumme zu hoch angesetzt wurde?
Ist die Versicherungssumme nachweislich zu hoch, können Versicherer und Versicherungsnehmer sie durch einseitige Erklärung mit sofortiger Wirkung herabsetzen. Der Beitrag wird dann aus der herabgesetzten Versicherungssumme berechnet.
Kann ich die Versicherungssumme später erhöhen?
Ja, die Versicherungssumme kann nach Prüfung einvernehmlich erhöht werden, sofern ein Nachweis über die Wertsteigerung vorliegt. Der Versicherer kann dafür ein neues tierärztliches Untersuchungsprotokoll und/oder Röntgenbilder verlangen; der Beitrag wird nach dem neuen Tarifbeitragssatz berechnet.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdelebensversicherung Basis 2025