Bei der Pferdelebensversicherung der Uelzener kann der Versicherer die Zahlungsart oder Zahlungsweise für künftige Zahlungen ändern, wenn eine Abbuchung aus einem vom Versicherungsnehmer zu vertretenden Grund fehlschlägt – etwa bei einem Widerspruch der Zahlung oder einem nicht gedeckten Konto.
Wenn Sie eine fehlgeschlagene Zahlung zu vertreten haben, kann der Versicherer für künftige Zahlungen eine andere Zahlungsart und/oder Zahlungsweise bestimmen.
Ein solches Vertretenmüssen liegt beispielsweise vor:
- bei einem Widerspruch der Zahlung
- bei einem nicht gedeckten Konto
Was bedeutet das konkret?
Scheitert eine Abbuchung aus einem Grund, den Sie selbst zu verantworten haben, darf der Versicherer für zukünftige Zahlungen festlegen, wie und auf welchem Weg gezahlt wird. Als Beispiele für ein solches Verschulden gelten ein Widerspruch gegen die Zahlung oder ein nicht ausreichend gedecktes Konto.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn eine Abbuchung durch mein Verschulden fehlschlägt?
Dann kann der Versicherer für künftige Zahlungen eine andere Zahlungsart und/oder Zahlungsweise bestimmen.
Welche Situationen gelten als vom Versicherungsnehmer zu vertreten?
Als Beispiele werden ein Widerspruch der Zahlung und ein nicht gedecktes Konto genannt.
Darf der Versicherer die Zahlungsweise ändern?
Ja, bei einer von Ihnen zu vertretenden fehlgeschlagenen Zahlung kann der Versicherer für künftige Zahlungen eine andere Zahlungsart und/oder Zahlungsweise festlegen.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdelebensversicherung Basis 2025