Bei der Pferdelebensversicherung der Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a. G. sind die Vertragsparteien der Kunde als Versicherungsnehmer und die Uelzener als Versicherer, während das versicherte Tier namentlich im Versicherungsschein genannt wird und alle Regelungen auch für Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller gelten.
Sie
Sie sind unser Kunde. Das Gesetz nennt Sie „Versicherungsnehmer".
Wir
Wir sind die Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a. G. und – nach dem Gesetz – der „Versicherer".
Versichertes Tier
Versichert ist das im Versicherungsschein namentlich genannte Tier.
Rechtsnachfolger
Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller entsprechend anzuwenden.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt klärt, wer am Vertrag beteiligt ist: Sie sind als Kunde der Versicherungsnehmer, und die Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a. G. ist der Versicherer. Versichert ist genau das Tier, das im Versicherungsschein mit Namen aufgeführt ist. Die Regelungen, die für Sie gelten, gelten in gleicher Weise auch für Ihren Rechtsnachfolger und weitere Anspruchsteller.
Häufige Fragen
Wer gilt bei diesem Vertrag als Versicherungsnehmer?
Der Versicherungsnehmer sind Sie als Kunde – so nennt Sie das Gesetz.
Wer ist der Versicherer?
Der Versicherer ist die Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a. G.
Welches Tier ist versichert?
Versichert ist das Tier, das im Versicherungsschein namentlich genannt ist.
Gelten die Vertragsbestimmungen auch für einen Rechtsnachfolger?
Ja, alle für Sie geltenden Bestimmungen sind entsprechend auch auf Ihren Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller anzuwenden.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdelebensversicherung Basis 2025