Bei der Pferdelebensversicherung der Uelzener läuft der Vertrag genau für den Zeitraum, der im Versicherungsschein steht, und endet danach automatisch ohne Kündigung. Zusätzlich endet der Schutz spätestens zur Hauptfälligkeit in dem Jahr, in dem das Pferd 22 Jahre alt wird – beim Baustein dauernde Unbrauchbarkeit bereits im Jahr des 18. Geburtstags.
Der Vertrag wird für den Zeitraum abgeschlossen, der im Versicherungsschein angegeben ist. Nach Ablauf dieses Zeitraums endet der Vertrag automatisch. Eine Kündigung ist dafür nicht erforderlich.
Unabhängig davon endet der Vertrag spätestens zur Hauptfälligkeit des Jahres, in dem das versicherte Tier seinen 22. Geburtstag hat.
Der Baustein dauernde Unbrauchbarkeit endet spätestens zur Hauptfälligkeit des Jahres, in dem das versicherte Tier seinen 18. Geburtstag hat.
Was bedeutet das konkret?
Der Vertrag gilt für die im Versicherungsschein festgelegte Zeit und läuft danach von selbst aus, ohne dass gekündigt werden muss. Zusätzlich gibt es eine Altersgrenze: Der Vertrag endet spätestens im Jahr, in dem das Pferd 22 Jahre alt wird, jeweils zur Hauptfälligkeit. Für den Baustein dauernde Unbrauchbarkeit gilt eine frühere Grenze beim 18. Geburtstag des Tieres.
Häufige Fragen
Muss ich den Vertrag kündigen, damit er endet?
Nein. Der Vertrag endet nach Ablauf des im Versicherungsschein angegebenen Zeitraums automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Bis zu welchem Alter des Pferdes läuft der Vertrag höchstens?
Der Vertrag endet unabhängig vom vereinbarten Zeitraum spätestens zur Hauptfälligkeit des Jahres, in dem das versicherte Tier seinen 22. Geburtstag hat.
Wann endet der Baustein dauernde Unbrauchbarkeit?
Dieser Baustein endet spätestens zur Hauptfälligkeit des Jahres, in dem das versicherte Tier seinen 18. Geburtstag hat.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdelebensversicherung Basis 2025