Bei der Pferdelebensversicherung der Uelzener ist der Erst- oder Einmalbeitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen; bei vereinbarter Ratenzahlung zählt als erster Beitrag nur die erste Rate des Jahresbeitrags.
Den Erst- oder Einmalbeitrag müssen Sie unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlen.
Haben wir eine Ratenzahlung vereinbart, so gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des Jahresbeitrags.
Was bedeutet das konkret?
Der erste oder einmalige Beitrag wird fällig, sobald 14 Tage seit dem Zugang des Versicherungsscheins vergangen sind, und ist dann unverzüglich zu zahlen. Wurde eine Ratenzahlung vereinbart, gilt nur die erste Rate des Jahresbeitrags als erster Beitrag.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich den Erstbeitrag zahlen?
Der Erst- oder Einmalbeitrag ist unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins zu bezahlen.
Was zählt bei einer Ratenzahlung als erster Beitrag?
Bei vereinbarter Ratenzahlung gilt nur die erste Rate des Jahresbeitrags als erster Beitrag.
Ab welchem Zeitpunkt läuft die Frist für den ersten Beitrag?
Die Frist von 14 Tagen beginnt mit dem Zugang des Versicherungsscheins.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdelebensversicherung Basis 2025