Bei der Pferdelebensversicherung der Uelzener trägt der Versicherungsnehmer die Kosten, wenn eine SEPA-Lastschrift nicht eingelöst werden kann: Für Rücklastschriften wird ihm der Betrag in Rechnung gestellt, dessen Höhe sich nach den Kosten der bezogenen Bank richtet, und auch Mahngebühren sowie weitere Inkassokosten gehen zu seinen Lasten.
Kommt es zu einem Rückläufer aus dem SEPA-Lastschriftverfahren (Rücklastschrift), werden Ihnen die dadurch entstehenden Kosten in Rechnung gestellt. Die Höhe dieser Kosten richtet sich nach den Kosten der bezogenen Bank.
Zusätzlich gehen sämtliche Mahngebühren und andere Inkassokosten zu Ihren Lasten.
Was bedeutet das konkret?
Wenn eine Lastschrift für den Beitrag nicht eingelöst werden kann und zurückgeht, müssen Sie die dafür anfallenden Kosten selbst tragen. Wie hoch diese ausfallen, hängt davon ab, was die betreffende Bank berechnet. Auch alle Mahngebühren und weitere Kosten für das Inkasso müssen Sie übernehmen.
Häufige Fragen
Wer zahlt die Kosten, wenn eine Lastschrift zurückgeht?
Die Kosten für eine Rücklastschrift aus dem SEPA-Lastschriftverfahren werden Ihnen als Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt.
Wonach richtet sich die Höhe der Rücklastschriftkosten?
Die Höhe der Kosten richtet sich nach den Kosten der bezogenen Bank.
Muss ich auch Mahn- und Inkassokosten tragen?
Ja, jegliche Mahngebühren und andere Inkassokosten gehen zu Ihren Lasten.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdelebensversicherung Basis 2025