Wer bei der Uelzener Pferdelebensversicherung einen Leistungsfall meldet, muss dies unverzüglich und innerhalb von 24 Stunden telefonisch oder elektronisch tun, dem Versicherer alle dienlichen Auskünfte geben und angeforderte Belege auf eigene Kosten beibringen. Zusätzlich braucht es vor Schlachtung, Tötung oder Veräußerung die Zustimmung des Versicherers, und Diebstahl ist unverzüglich auch der Polizei anzuzeigen.
Einen Leistungsfall müssen Sie dem Versicherer unverzüglich, das heißt innerhalb von 24 Stunden, telefonisch oder elektronisch anzeigen.
Der Versicherer benötigt von Ihnen alle Auskünfte, die zur Feststellung des Leistungsfalls und des Umfangs seiner Leistungspflicht erforderlich sind. Es können auch Untersuchungen über die Ursache und die Höhe des Schadens sowie über den Umfang der Entschädigungspflicht erforderlich sein. In diesen Fällen ist der Versicherer auf Ihre Mitarbeit angewiesen.
Sie sind verpflichtet, dazu jede dienliche Auskunft zu erteilen und angeforderte Belege auf Ihre Kosten beizubringen, soweit deren Beschaffung Ihnen billigerweise zugemutet werden kann. Dritte sind dem Versicherer gegenüber auf Verlangen von der Schweigepflicht zu befreien.
Der Versicherer ist befugt, auf seine Kosten einen unabhängigen, staatlich geprüften Sachverständigen zur Feststellung der Leistung zu beauftragen. Das gilt entsprechend auch für den Versicherungsnehmer.
Insbesondere hat der Versicherungsnehmer:
- vor Schlachtung, Tötung oder Veräußerung die Zustimmung des Versicherers einzuholen;
- Erkrankungen und Unfälle nachzuweisen;
- bei Schäden auf Bahntransporten eine bahnamtliche Tatbestandsaufnahme zu veranlassen;
- Diebstahl und sonstige Versicherungsfälle unverzüglich auch der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen.
Gelangt das Tier wieder in den Gewahrsam des Versicherungsnehmers oder erlangt er Kenntnis über dessen Verbleib oder über die Person eines Diebes, Räubers, Hehlers oder Finders, so hat der Versicherungsnehmer dies unverzüglich dem Versicherer anzuzeigen.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einem Leistungsfall, müssen Sie diesen sehr schnell melden – innerhalb von 24 Stunden per Telefon oder elektronisch. Anschließend müssen Sie mitarbeiten: alle nötigen Auskünfte geben, angeforderte Belege auf eigene Kosten beibringen und Dritte auf Verlangen von der Schweigepflicht befreien. Bei bestimmten Situationen sind zusätzliche Pflichten zu beachten, etwa die vorherige Zustimmung des Versicherers vor Schlachtung, Tötung oder Veräußerung sowie die Anzeige eines Diebstahls bei der Polizei. Sowohl der Versicherer als auch Sie können auf eigene Kosten einen unabhängigen, staatlich geprüften Sachverständigen beauftragen.
Häufige Fragen
Wie schnell muss ich einen Leistungsfall melden?
Sie müssen den Leistungsfall unverzüglich anzeigen, und zwar innerhalb von 24 Stunden telefonisch oder elektronisch.
Wer trägt die Kosten für angeforderte Belege?
Die angeforderten Belege müssen Sie auf Ihre eigenen Kosten beibringen, soweit deren Beschaffung Ihnen billigerweise zugemutet werden kann.
Brauche ich vor einer Schlachtung oder Veräußerung des Tieres die Zustimmung des Versicherers?
Ja, vor Schlachtung, Tötung oder Veräußerung hat der Versicherungsnehmer die Zustimmung des Versicherers einzuholen.
Was muss ich tun, wenn das Tier nach einem Diebstahl wieder auftaucht?
Gelangt das Tier wieder in Ihren Gewahrsam oder erlangen Sie Kenntnis über seinen Verbleib oder über die Person eines Diebes, Räubers, Hehlers oder Finders, müssen Sie dies unverzüglich dem Versicherer anzeigen.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdelebensversicherung Basis 2025