Erkrankt oder verunfallt das versicherte Pferd bei der Uelzener Pferdelebensversicherung noch innerhalb der Wartezeit, darf der Versicherer den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Diese Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Eingang der Anzeige erfolgen und betrifft nur das erkrankte oder verunfallte Tier; bereits gezahlte Beiträge werden zeitanteilig erstattet.
Der Versicherer hat das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn Ihr Tier innerhalb der Wartezeit erkrankt oder verunfallt.
Diese Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Eingang der Anzeige ausgesprochen werden. Sie beschränkt sich auf das erkrankte oder verunfallte Tier.
Bereits gezahlte Beiträge erhalten Sie zeitanteilig zurück.
Was bedeutet das konkret?
Wird Ihr Tier schon während der Wartezeit krank oder erleidet einen Unfall, kann der Versicherer den Vertrag sofort beenden. Er muss die Kündigung innerhalb eines Monats nach Eingang der Anzeige aussprechen, und sie gilt nur für das betroffene Tier. Für Beiträge, die Sie bereits gezahlt haben, bekommen Sie den anteiligen Teil zurück.
Häufige Fragen
Kann der Versicherer kündigen, wenn mein Tier während der Wartezeit erkrankt?
Ja. Erkrankt oder verunfallt Ihr Tier innerhalb der Wartezeit, hat der Versicherer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
Bis wann muss die Kündigung ausgesprochen werden?
Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Eingang der Anzeige ausgesprochen werden.
Betrifft die Kündigung meinen gesamten Vertrag?
Nein, die Kündigung beschränkt sich auf das erkrankte oder verunfallte Tier.
Bekomme ich bereits gezahlte Beiträge zurück?
Ja, bereits gezahlte Beiträge erhalten Sie zeitanteilig zurück.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdelebensversicherung Premium 2025