Bei der Uelzener Pferdelebensversicherung im Umfang ist der Tod des Pferdes – also Verenden oder Nottötung – abgesichert, wenn er durch Krankheit, Alter, anzeigepflichtige Tierseuchen, Unfall, Transportschäden innerhalb Europas, Wolfsriss oder gemeldetes Abschlachten, Brand, Blitzschlag, Explosion, Trächtigkeit und Geburt oder eine tierärztliche Sterilisation beziehungsweise Kastration verursacht wird. Zusätzlich sind Diebstahl oder Raub nach polizeilicher Anzeige sowie die dauernde Unbrauchbarkeit als eigener Baustein versicherbar.
Die Versicherung umfasst den Tod (Verenden, Nottötung) infolge von:
- Krankheit, Alter oder anzeigepflichtigen Tierseuchen
- Krankheit oder Unfall während des Transports innerhalb Europas einschließlich Transportmittelunfall (kein Luft- oder Seetransport), wenn der Tod durch den Transport verursacht wird
- Unfall
- Wolfsriss oder Abschlachten in diebischer Absicht oder durch den Pferderipper, wenn dies bei der Polizei angezeigt wurde
- Brand, Blitzschlag oder Explosion, sofern diese unmittelbar auf das versicherte Pferd einwirken
- Trächtigkeit und Geburt
- Sterilisation oder Kastration, sofern diese von einem Tierarzt durchgeführt wurde
Die Versicherung umfasst Diebstahl oder Raub, wenn dies bei der Polizei angezeigt wurde.
Die Versicherung umfasst die dauernde Unbrauchbarkeit als Reit-, Fahr- und Zuchtpferd, sofern Sie den Baustein dauernde Unbrauchbarkeit versichert haben.
Was bedeutet das konkret?
Diese Absicherung greift, wenn das versicherte Pferd stirbt – entweder durch Verenden oder durch eine Nottötung. Als Ursachen sind unter anderem Krankheit, Alter, Unfall, Transportschäden innerhalb Europas, Brand, Blitzschlag, Explosion, Vorgänge rund um Trächtigkeit und Geburt sowie eine tierärztliche Sterilisation oder Kastration abgedeckt. Bei Wolfsriss, Abschlachten sowie bei Diebstahl oder Raub ist eine polizeiliche Anzeige erforderlich. Die dauernde Unbrauchbarkeit als Reit-, Fahr- und Zuchtpferd ist nur mitversichert, wenn der entsprechende Baustein gewählt wurde.
Häufige Fragen
Welche Todesursachen sind beim Pferd abgesichert?
Abgesichert ist der Tod durch Verenden oder Nottötung infolge von Krankheit, Alter, anzeigepflichtigen Tierseuchen, Krankheit oder Unfall während eines Transports innerhalb Europas, Unfall, Wolfsriss oder Abschlachten, Brand, Blitzschlag oder Explosion, Trächtigkeit und Geburt sowie tierärztlicher Sterilisation oder Kastration.
Sind Transportschäden mitversichert?
Ja, Krankheit oder Unfall während des Transports innerhalb Europas – einschließlich Transportmittelunfall – sind abgedeckt, wenn der Tod durch den Transport verursacht wird. Luft- oder Seetransporte sind ausgenommen.
Was ist bei Wolfsriss, Diebstahl oder Raub zu beachten?
Bei Wolfsriss oder Abschlachten in diebischer Absicht sowie bei Diebstahl oder Raub besteht Versicherungsschutz nur, wenn der Vorfall bei der Polizei angezeigt wurde.
Ist die dauernde Unbrauchbarkeit des Pferdes automatisch versichert?
Nein, die dauernde Unbrauchbarkeit als Reit-, Fahr- und Zuchtpferd ist nur abgedeckt, wenn Sie den Baustein dauernde Unbrauchbarkeit versichert haben.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdelebensversicherung Premium 2025