Beim Uelzener Pferdelebens-Schutz besteht der Versicherungsschutz für Leistungsfälle innerhalb Europas, vorausgesetzt der Hauptwohnsitz des Versicherungsnehmers und der Hauptstandort des Pferdes befinden sich in der Bundesrepublik Deutschland. So ist auch bei einem Aufenthalt im europäischen Ausland Deckung möglich, solange diese beiden Grundvoraussetzungen erfüllt sind.
Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz gilt für Leistungsfälle innerhalb Europas. Voraussetzung ist, dass der Hauptwohnsitz des Versicherungsnehmers in der Bundesrepublik Deutschland liegt. Ebenso muss der Hauptstandort des Pferdes innerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz greift bei Leistungsfällen, die sich innerhalb Europas ereignen. Damit dieser räumliche Geltungsbereich gilt, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: Der Versicherungsnehmer muss seinen Hauptwohnsitz in Deutschland haben und das Pferd muss seinen Hauptstandort ebenfalls in Deutschland haben.
Häufige Fragen
In welchen Ländern besteht der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz gilt für Leistungsfälle innerhalb Europas.
Welche Voraussetzungen müssen für den Geltungsbereich erfüllt sein?
Der Hauptwohnsitz des Versicherungsnehmers und der Hauptstandort des Pferdes müssen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegen.
Gilt der Schutz auch, wenn das Pferd seinen Hauptstandort im Ausland hat?
Nein, der Hauptstandort des Pferdes muss innerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegen, damit der Versicherungsschutz greift.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdelebensversicherung Premium 2025