Bei der Pferdelebensversicherung der Uelzener greift der Versicherungsschutz nicht sofort ab Vertragsbeginn, sondern erst nach bestimmten Wartezeiten: Für Tod oder Nottötung durch Unfall, Transport, Wolfsriss, Brand, Blitzschlag oder Explosion sowie für Diebstahl und Raub gelten sieben Tage, während bei Krankheit, Alterstod, Trächtigkeit, Geburt, Kastration, Sterilisation und Tierseuche 30 Tage abzuwarten sind und die dauernde Unbrauchbarkeit erst nach drei Monaten abgesichert ist.
Für verschiedene Leistungen gelten unterschiedliche Wartezeiten ab Versicherungsbeginn:
- Die Wartezeit für Tod oder Nottötung aufgrund von Unfall, Transport, Wolfsriss, Abschlachten in diebischer Absicht oder durch Pferderipper, Brand, Blitzschlag und Explosion beträgt sieben Tage ab Versicherungsbeginn.
- Die Wartezeit für Diebstahl und Raub beträgt sieben Tage ab Versicherungsbeginn.
- Die Wartezeit für Tod oder Nottötung aufgrund von Trächtigkeit und Geburt, für die Kastration und Sterilisation sowie für Krankheit, Alterstod und Tierseuche beträgt 30 Tage ab Versicherungsbeginn.
- Die Wartezeit für den Baustein dauernde Unbrauchbarkeit beträgt 3 Monate, sofern vereinbart.
Bei Vertragsänderungen oder Vertragserweiterungen gelten die Wartezeitregelungen für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes.
Was bedeutet das konkret?
Nach dem Abschluss der Versicherung besteht der Schutz nicht sofort für alle Ereignisse, sondern erst nach Ablauf einer Wartezeit. Für plötzliche Ereignisse wie Unfall, Brand, Blitzschlag, Explosion sowie für Diebstahl und Raub sind es sieben Tage. Für Krankheit, Alterstod, Tierseuche, Trächtigkeit, Geburt, Kastration und Sterilisation gelten 30 Tage, und für die dauernde Unbrauchbarkeit drei Monate. Wird der Vertrag geändert oder erweitert, beginnen die Wartezeiten für den neu hinzukommenden Teil des Schutzes neu.
Häufige Fragen
Wie lange muss ich nach Vertragsbeginn auf den Schutz bei einem Unfall warten?
Für Tod oder Nottötung aufgrund von Unfall, Transport, Wolfsriss, Abschlachten in diebischer Absicht oder durch Pferderipper, Brand, Blitzschlag und Explosion beträgt die Wartezeit sieben Tage ab Versicherungsbeginn.
Welche Wartezeit gilt bei Krankheit oder Alterstod?
Für Tod oder Nottötung aufgrund von Krankheit, Alterstod und Tierseuche sowie bei Trächtigkeit, Geburt, Kastration und Sterilisation beträgt die Wartezeit 30 Tage ab Versicherungsbeginn.
Ab wann ist die dauernde Unbrauchbarkeit versichert?
Die Wartezeit für den Baustein dauernde Unbrauchbarkeit beträgt drei Monate, sofern dieser Baustein vereinbart ist.
Was passiert mit der Wartezeit, wenn ich meinen Vertrag erweitere?
Bei Vertragsänderungen oder Vertragserweiterungen gelten die Wartezeitregelungen für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdelebensversicherung Premium 2025