Bei der Uelzener Pferdelebensversicherung darf der Versicherer als Nachweis zum Gesundheitszustand des zu versichernden Pferdes auf Kosten des Versicherungsnehmers Behandlungsübersichten, Karteikartenauszüge, Röntgenbilder oder ein tierärztliches Gutachten anfordern.
Als Nachweis zum Gesundheitszustand des zu versichernden Pferdes darf der Versicherer auf Kosten des Versicherungsnehmers folgende Unterlagen verlangen:
- Behandlungsübersichten
- Karteikartenauszüge
- Röntgenbilder
- ein tierärztliches Gutachten
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer kann verlangen, dass der Gesundheitszustand des Pferdes belegt wird. Dafür darf er Unterlagen wie Behandlungsübersichten, Karteikartenauszüge, Röntgenbilder oder ein tierärztliches Gutachten anfordern. Die Kosten für diese Nachweise trägt der Versicherungsnehmer.
Häufige Fragen
Welche Unterlagen kann der Versicherer zum Gesundheitszustand des Pferdes verlangen?
Der Versicherer darf Behandlungsübersichten, Karteikartenauszüge, Röntgenbilder oder ein tierärztliches Gutachten verlangen.
Wer trägt die Kosten für die geforderten Gesundheitsnachweise?
Die Kosten für die Nachweise zum Gesundheitszustand des Pferdes trägt der Versicherungsnehmer.
Wofür werden diese Unterlagen benötigt?
Sie dienen als Nachweis zum Gesundheitszustand des zu versichernden Pferdes.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdelebensversicherung Premium 2025