Bei der Pferdelebensversicherung der Uelzener sind grundsätzlich gesunde Pferde ab dem achten Lebenstag versicherbar, sofern keine Fehlentwicklungen oder Erkrankungen vorvertraglich bekannt sind. Versichert ist genau das Pferd, das im Versicherungsschein bezeichnet ist. Der Versicherer kann ein tierärztliches Gutachten verlangen und das Tier jederzeit auf eigene Kosten untersuchen lassen.
Versicherbar sind gesunde Tiere ab dem achten Lebenstag. Voraussetzung ist, dass keine Fehlentwicklungen und / oder Erkrankungen vorvertraglich bekannt sind. Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete und versicherbare Pferd.
Auf Verlangen des Versicherers muss der Antragsteller auf eigene Kosten ein tierärztliches Gutachten oder sonstige Nachweise über den Gesundheitszustand und den Wert der zu versichernden Tiere beibringen. Die Annahme des Antrags / der Vertragserklärung ist in Textform zu erklären oder zu bestätigen.
Der Versicherer ist befugt, jederzeit auf seine Kosten eine Besichtigung und Untersuchung des versicherten Tieres vorzunehmen.
Was bedeutet das konkret?
Versichert werden können gesunde Pferde ab dem achten Lebenstag, bei denen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keine Fehlentwicklungen oder Erkrankungen bekannt sind. Der Schutz gilt für das im Versicherungsschein genannte Pferd. Der Versicherer kann verlangen, dass der Antragsteller auf eigene Kosten ein tierärztliches Gutachten oder andere Nachweise über Gesundheit und Wert vorlegt. Zudem darf der Versicherer das Tier jederzeit auf seine Kosten besichtigen und untersuchen lassen.
Häufige Fragen
Ab welchem Alter kann ein Pferd versichert werden?
Versicherbar sind gesunde Tiere ab dem achten Lebenstag, sofern keine Fehlentwicklungen oder Erkrankungen vorvertraglich bekannt sind.
Welches Pferd ist konkret versichert?
Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete und versicherbare Pferd.
Kann der Versicherer einen Gesundheitsnachweis verlangen?
Ja. Auf Verlangen des Versicherers muss der Antragsteller auf eigene Kosten ein tierärztliches Gutachten oder sonstige Nachweise über Gesundheitszustand und Wert der zu versichernden Tiere beibringen.
Darf der Versicherer das Pferd untersuchen lassen?
Ja. Der Versicherer ist befugt, jederzeit auf seine Kosten eine Besichtigung und Untersuchung des versicherten Tieres vorzunehmen.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdelebensversicherung Premium 2025