Bei der Pferdelebensversicherung der Uelzener darf die Versicherungssumme zum Antragszeitpunkt höchstens dem aktuellen Marktwert des Pferdes entsprechen. Ist sie nachweislich zu hoch, können Versicherer und Versicherungsnehmer sie sofort herabsetzen; eine Erhöhung ist nach Prüfung und mit Nachweis der Wertsteigerung einvernehmlich möglich.
Die Versicherungssumme darf zum Antragszeitpunkt maximal dem aktuellen Marktwert Ihres Pferdes entsprechen.
- Der Versicherer und der Versicherungsnehmer können die Versicherungssumme durch einseitige Erklärung mit sofortiger Wirkung herabsetzen, wenn sie nachweislich zu hoch ist. Der Beitrag wird aus der herabgesetzten Versicherungssumme berechnet.
- Die Versicherungssumme kann nach Prüfung einvernehmlich erhöht werden. Voraussetzung ist, dass ein Nachweis über die Wertsteigerung vorliegt. Sofern die Versicherungssumme erhöht wird, werden auf Verlangen des Versicherers zur Prüfung eines möglichen Versicherungsschutzes ein neues tierärztliches Untersuchungsprotokoll und/oder Röntgenbilder benötigt. Der Beitrag für die gesamte Versicherungssumme wird nach dem neuen Tarifbeitragssatz errechnet.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherungssumme richtet sich nach dem aktuellen Marktwert des Pferdes zum Zeitpunkt des Antrags und darf diesen nicht übersteigen. Stellt sich heraus, dass die Summe zu hoch angesetzt ist, kann sie sofort und einseitig gesenkt werden, wobei sich dann auch der Beitrag verringert. Eine Erhöhung ist nur nach Prüfung und mit Nachweis über eine Wertsteigerung möglich; dabei kann der Versicherer ein neues tierärztliches Untersuchungsprotokoll oder Röntgenbilder verlangen, und der Beitrag wird nach dem neuen Tarifbeitragssatz berechnet.
Häufige Fragen
Wie hoch darf die Versicherungssumme bei Antragstellung maximal sein?
Sie darf zum Antragszeitpunkt höchstens dem aktuellen Marktwert Ihres Pferdes entsprechen.
Was passiert, wenn die Versicherungssumme zu hoch angesetzt wurde?
Ist die Summe nachweislich zu hoch, können Versicherer und Versicherungsnehmer sie durch einseitige Erklärung mit sofortiger Wirkung herabsetzen. Der Beitrag wird dann aus der herabgesetzten Versicherungssumme berechnet.
Unter welchen Voraussetzungen kann die Versicherungssumme erhöht werden?
Eine Erhöhung ist nach Prüfung einvernehmlich möglich, wenn ein Nachweis über die Wertsteigerung vorliegt. Auf Verlangen des Versicherers werden dazu ein neues tierärztliches Untersuchungsprotokoll und/oder Röntgenbilder benötigt, und der Beitrag wird nach dem neuen Tarifbeitragssatz berechnet.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdelebensversicherung Premium 2025