Die Uelzener Pferdelebensversicherung läuft für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum und endet mit dessen Ablauf automatisch, ohne dass eine Kündigung nötig ist. Spätestens endet der Vertrag zur Hauptfälligkeit des Jahres, in dem das versicherte Pferd 22 Jahre alt wird; der Baustein dauernde Unbrauchbarkeit endet bereits spätestens mit dem 18. Geburtstag des Tieres.
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen. Er endet nach Ablauf dieses Zeitraums automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Unabhängig davon endet der Vertrag spätestens zur Hauptfälligkeit des Jahres, in dem das versicherte Tier seinen 22. Geburtstag hat.
Der Baustein dauernde Unbrauchbarkeit endet spätestens zur Hauptfälligkeit des Jahres, in dem das versicherte Tier seinen 18. Geburtstag hat.
Was bedeutet das konkret?
Der Vertrag gilt für den Zeitraum, der im Versicherungsschein steht, und läuft danach von selbst aus, ohne dass gekündigt werden muss. Zusätzlich gibt es eine Altersgrenze: Erreicht das versicherte Pferd das entsprechende Alter, endet der Vertrag spätestens zur Hauptfälligkeit des jeweiligen Jahres. Für den Baustein dauernde Unbrauchbarkeit gilt dabei eine frühere Altersgrenze als für den übrigen Vertrag.
Häufige Fragen
Muss der Vertrag zum Ende gekündigt werden?
Nein. Der Vertrag endet nach Ablauf des im Versicherungsschein angegebenen Zeitraums automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Bis zu welchem Alter des Pferdes besteht der Versicherungsschutz höchstens?
Der Vertrag endet spätestens zur Hauptfälligkeit des Jahres, in dem das versicherte Tier seinen 22. Geburtstag hat.
Wann endet der Baustein dauernde Unbrauchbarkeit?
Dieser Baustein endet spätestens zur Hauptfälligkeit des Jahres, in dem das versicherte Tier seinen 18. Geburtstag hat.
Woran erkenne ich, für welchen Zeitraum mein Vertrag gilt?
Der Zeitraum, für den der Vertrag abgeschlossen ist, ist im Versicherungsschein angegeben.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdelebensversicherung Premium 2025