Wann die Uelzener bei der Pferdelebensversicherung zahlt, hängt vom Abschluss der Prüfung ab: Der Versicherer leistet erst dann, wenn er festgestellt hat, ob überhaupt eine Leistungspflicht besteht und in welcher Höhe. Erst nach diesen abgeschlossenen Feststellungen zu Grund und Höhe wird die vereinbarte Leistung ausgezahlt.
Der Versicherer erbringt seine Leistungen, sobald die Feststellungen zum Grund und zur Höhe der Leistungspflicht abgeschlossen sind.
Was bedeutet das konkret?
Die Auszahlung erfolgt nicht sofort nach der Meldung, sondern erst, wenn der Versicherer seine Prüfung beendet hat. Dabei wird geklärt, ob eine Leistungspflicht besteht (Grund) und wie hoch die Leistung ausfällt (Höhe). Sind beide Feststellungen abgeschlossen, wird die Leistung erbracht.
Häufige Fragen
Ab wann wird die Leistung ausgezahlt?
Die Leistung wird erbracht, sobald die Feststellungen des Versicherers zum Grund und zur Höhe der Leistungspflicht abgeschlossen sind.
Was muss geprüft werden, bevor gezahlt wird?
Vor der Zahlung müssen der Grund der Leistungspflicht und die Höhe der Leistungspflicht festgestellt werden.
Zahlt der Versicherer sofort nach der Schadenmeldung?
Nein, die Leistung erfolgt erst, wenn die Feststellungen zu Grund und Höhe der Leistungspflicht abgeschlossen sind.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdelebensversicherung Premium 2025