Wer eine Pferdelebensversicherung der Uelzener hat, muss einen Leistungsfall innerhalb von 24 Stunden telefonisch oder elektronisch melden und dem Versicherer alle nötigen Auskünfte sowie angeforderte Belege auf eigene Kosten liefern. Vor Schlachtung, Tötung oder Veräußerung ist die Zustimmung des Versicherers einzuholen, Erkrankungen und Unfälle sind nachzuweisen, und ein Diebstahl ist unverzüglich auch der Polizei zu melden.
Einen Leistungsfall müssen Sie dem Versicherer unverzüglich, innerhalb von 24 Stunden, telefonisch oder elektronisch anzeigen. Der Versicherer benötigt von Ihnen die Auskünfte, die zur Feststellung des Leistungsfalls und des Umfangs seiner Leistungspflicht erforderlich sind.
Es können auch Untersuchungen über Ursache und Höhe des Schadens sowie über den Umfang der Entschädigungspflicht erforderlich sein. In diesen Fällen ist der Versicherer auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Sie sind verpflichtet, dazu jede dienliche Auskunft zu erteilen und die vom Versicherer angeforderten Belege auf Ihre Kosten beizubringen, sofern deren Beschaffung Ihnen billigerweise zugemutet werden kann. Dritte sind dem Versicherer gegenüber auf Verlangen von der Schweigepflicht zu befreien.
Der Versicherer ist befugt, auf seine Kosten einen unabhängigen, staatlich geprüften Sachverständigen zur Feststellung der Leistung zu beauftragen. Gleiches gilt entsprechend für den Versicherungsnehmer.
Insbesondere hat der Versicherungsnehmer:
- vor Schlachtung, Tötung oder Veräußerung die Zustimmung des Versicherers einzuholen;
- Erkrankungen und Unfälle nachzuweisen;
- bei Schäden auf Bahntransporten eine bahnamtliche Tatbestandsaufnahme zu veranlassen;
- Diebstahl und sonstige Versicherungsfälle unverzüglich auch der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen.
Gelangt das Tier wieder in den Gewahrsam des Versicherungsnehmers oder erlangt er Kenntnis über dessen Verbleib oder über die Person eines Diebes, Räubers, Hehlers oder Finders, so hat der Versicherungsnehmer dies unverzüglich dem Versicherer anzuzeigen.
Was bedeutet das konkret?
Tritt ein Leistungsfall ein, müssen Sie ihn dem Versicherer sehr schnell – innerhalb von 24 Stunden – telefonisch oder elektronisch melden und bei der Aufklärung mitwirken. Dazu gehört, alle dienlichen Auskünfte zu geben, angeforderte Belege auf eigene Kosten zu beschaffen und Dritte von der Schweigepflicht zu entbinden. Vor Schlachtung, Tötung oder Veräußerung des Tieres brauchen Sie die Zustimmung des Versicherers, Erkrankungen und Unfälle sind nachzuweisen, und ein Diebstahl ist auch bei der Polizei anzuzeigen. Beide Seiten dürfen zudem auf eigene Kosten einen Sachverständigen beauftragen.
Häufige Fragen
Wie schnell muss ich einen Leistungsfall melden?
Sie müssen den Leistungsfall unverzüglich, das heißt innerhalb von 24 Stunden, telefonisch oder elektronisch beim Versicherer anzeigen.
Wer trägt die Kosten für angeforderte Belege?
Vom Versicherer angeforderte Belege sind auf Ihre Kosten beizubringen, soweit deren Beschaffung Ihnen billigerweise zugemutet werden kann.
Darf ich das Pferd ohne Rücksprache schlachten oder verkaufen?
Nein. Vor Schlachtung, Tötung oder Veräußerung müssen Sie zuvor die Zustimmung des Versicherers einholen.
Was muss ich bei einem Diebstahl tun?
Einen Diebstahl und sonstige entsprechende Versicherungsfälle müssen Sie unverzüglich auch der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Taucht das Tier wieder auf oder erfahren Sie etwas über seinen Verbleib oder über die Person eines Diebes, Räubers, Hehlers oder Finders, müssen Sie dies unverzüglich dem Versicherer melden.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdelebensversicherung Premium 2025