Bei der Pferdelebensversicherung der Uelzener ist der Erst- oder Einmalbeitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen. Wurde eine Ratenzahlung vereinbart, zählt als erster Beitrag nur die erste Rate des Jahresbeitrags.
Den Erst- oder Einmalbeitrag müssen Sie unverzüglich zahlen, nachdem 14 Tage seit dem Zugang des Versicherungsscheins verstrichen sind.
Wurde eine Ratenzahlung vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des Jahresbeitrags.
Was bedeutet das konkret?
Der erste Beitrag oder ein einmaliger Beitrag wird nach einer Frist von 14 Tagen ab Erhalt des Versicherungsscheins fällig und ist dann ohne schuldhaftes Zögern zu bezahlen. Ist eine Zahlung in Raten vereinbart, gilt bereits die erste Rate des Jahresbeitrags als erster Beitrag.
Häufige Fragen
Wann muss ich den ersten Beitrag bezahlen?
Den Erst- oder Einmalbeitrag müssen Sie unverzüglich zahlen, nachdem 14 Tage nach Zugang des Versicherungsscheins abgelaufen sind.
Was gilt als erster Beitrag, wenn ich in Raten zahle?
Bei vereinbarter Ratenzahlung gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des Jahresbeitrags.
Ab welchem Zeitpunkt läuft die 14-Tage-Frist?
Die Frist von 14 Tagen beginnt mit dem Zugang des Versicherungsscheins.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdelebensversicherung Premium 2025