Bei der Rechtsschutzversicherung der Uelzener sind Folgebeiträge grundsätzlich am Monatsersten des vereinbarten Beitragszeitraums fällig und gelten als rechtzeitig gezahlt, wenn sie zum im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung genannten Zeitpunkt eingehen. Wer nicht rechtzeitig zahlt, gerät ohne Mahnung in Verzug; der Versicherer kann eine mindestens zweiwöchige Zahlungsfrist setzen, nach deren Ablauf der Versicherungsschutz entfallen und der Vertrag fristlos gekündigt werden kann.
Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung
Die Folgebeiträge sind am Monatsersten des vereinbarten Beitragszeitraums fällig, soweit nichts anderes bestimmt ist. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem Zeitpunkt erfolgt, der im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegeben ist.
Verzug
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug. Das gilt nicht, wenn er die verspätete Zahlung nicht zu vertreten hat. Der Versicherer ist berechtigt, Ersatz des Schadens zu verlangen, der ihm durch den Verzug entstanden ist.
Zahlungsaufforderung
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform eine Zahlungsfrist setzen. Diese Frist muss mindestens zwei Wochen betragen.
Die Bestimmung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie:
- die rückständigen Beträge des Beitrags, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert
- die Rechtsfolgen angibt, die mit dem Fristablauf verbunden sind
Kein Versicherungsschutz
Ist der Versicherungsnehmer nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in Verzug, besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz. Voraussetzung ist, dass er mit der Zahlungsaufforderung darauf hingewiesen wurde.
Kündigung
Ist der Versicherungsnehmer nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in Verzug, kann der Versicherer den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Voraussetzung ist, dass er den Versicherungsnehmer mit der Zahlungsaufforderung darauf hingewiesen hat.
Hat der Versicherer gekündigt und zahlt der Versicherungsnehmer danach innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungsfälle, die zwischen dem Zugang der Kündigung und der Zahlung eingetreten sind, besteht jedoch kein Versicherungsschutz.
Was bedeutet das konkret?
Folgebeiträge müssen zum vereinbarten Zeitpunkt gezahlt werden, normalerweise am Monatsersten des Beitragszeitraums. Zahlt man zu spät, kommt man automatisch in Verzug, und der Versicherer kann eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen. Wer nach Ablauf dieser Frist noch nicht gezahlt hat, verliert bis zur Zahlung den Versicherungsschutz, und der Vertrag kann fristlos gekündigt werden. Zahlt man nach einer Kündigung innerhalb eines Monats, läuft der Vertrag zwar weiter, doch für Schäden zwischen Kündigung und Zahlung besteht kein Schutz.
Häufige Fragen
Wann muss der Folgebeitrag gezahlt werden?
Der Folgebeitrag ist am Monatsersten des vereinbarten Beitragszeitraums fällig, sofern nichts anderes bestimmt ist. Er gilt als rechtzeitig, wenn er zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt gezahlt wird.
Was passiert, wenn ich einen Folgebeitrag zu spät zahle?
Dann gerät der Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug, es sei denn, er hat die verspätete Zahlung nicht zu vertreten. Der Versicherer kann Ersatz des durch den Verzug entstandenen Schadens verlangen und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen.
Verliere ich meinen Versicherungsschutz, wenn ich nicht rechtzeitig zahle?
Bleibt der Versicherungsnehmer nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist weiter in Verzug, besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz. Voraussetzung ist, dass er in der Zahlungsaufforderung auf diese Folge hingewiesen wurde.
Was gilt, wenn ich nach einer Kündigung doch noch zahle?
Zahlt der Versicherungsnehmer nach einer Kündigung innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungsfälle, die zwischen dem Zugang der Kündigung und der Zahlung eingetreten sind, besteht jedoch kein Versicherungsschutz.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung Jäger 2025