Bei der Uelzener Rechtsschutzversicherung endet der Vertrag, sobald der Versicherer erfährt, dass das versicherte Interesse nach Versicherungsbeginn weggefallen ist – ihm steht dann der Beitrag bis zum Zeitpunkt der Kenntnis zu. Verstirbt der Versicherungsnehmer, bleibt der Versicherungsschutz bis zum Ende der laufenden Beitragsperiode bestehen, sofern der Beitrag am Todestag gezahlt war.
Der Vertrag endet – soweit nichts anderes bestimmt ist – zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer Kenntnis davon erhält, dass das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weggefallen ist. In diesem Fall steht dem Versicherer der Beitrag zu, den er hätte erheben können, wenn die Versicherung nur bis zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung beantragt worden wäre.
Im Falle des Todes des Versicherungsnehmers besteht der Versicherungsschutz bis zum Ende der laufenden Beitragsperiode fort. Voraussetzung ist, dass der Beitrag am Todestag gezahlt war und nicht aus sonstigen Gründen ein Wegfall des Gegenstandes der Versicherung vorliegt.
Was bedeutet das konkret?
Fällt das versicherte Interesse nach Versicherungsbeginn weg, endet der Vertrag, sobald der Versicherer davon erfährt. Bis zu diesem Zeitpunkt darf der Versicherer den Beitrag behalten, der bis dahin angefallen wäre. Stirbt der Versicherungsnehmer, läuft der Versicherungsschutz noch bis zum Ende der laufenden Beitragsperiode weiter, sofern der Beitrag am Todestag gezahlt war und kein anderer Grund für den Wegfall vorliegt.
Häufige Fragen
Was passiert mit dem Vertrag, wenn das versicherte Interesse wegfällt?
Der Vertrag endet zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer Kenntnis davon erhält, dass das versicherte Interesse nach Versicherungsbeginn weggefallen ist – soweit nichts anderes bestimmt ist.
Welchen Beitrag darf der Versicherer bei Wegfall des versicherten Interesses behalten?
Dem Versicherer steht der Beitrag zu, den er hätte erheben können, wenn die Versicherung nur bis zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung beantragt worden wäre.
Bleibt der Versicherungsschutz nach dem Tod des Versicherungsnehmers bestehen?
Ja, der Versicherungsschutz besteht bis zum Ende der laufenden Beitragsperiode fort, sofern der Beitrag am Todestag gezahlt war und nicht aus sonstigen Gründen ein Wegfall des Gegenstandes der Versicherung vorliegt.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung Jäger 2025