Wer bei der Uelzener eine Rechtsschutzversicherung hat, bekommt mit der „Rechts-Infoline“ eine telefonische, juristische Erstberatung durch eine unabhängige, erfahrene Anwaltskanzlei, deren Gebühr die Uelzener übernimmt. So erhalten Versicherungsnehmer schnelle Entscheidungshilfen bei alltäglichen rechtlichen Fragen und auf Wunsch die Namen von Rechtsanwälten oder Fachanwälten in ihrer Nähe – erreichbar unter der im Begleitschreiben genannten Servicenummer.
Telefonische, juristische Erstberatung durch eine unabhängige, erfahrene Anwaltskanzlei nach Wahl der Uelzener:
- Die anwaltliche Gebühr für die Erstberatung wird von der Uelzener übernommen.
- Auf direkte und unkomplizierte Art und Weise erhalten Sie Informationen und Entscheidungshilfen bei juristischen Fragen.
- Die „Rechts-Infoline“ liefert Ihnen eine schnelle und juristisch sorgfältige Klärung von alltäglichen, rechtlichen Fragestellungen.
- Bei Bedarf nennen wir Ihnen Rechtsanwälte / Fachanwälte in Ihrer Nähe.
Leistungsanspruch
Anspruch auf die genannten Leistungen haben Sie als Versicherungsnehmer.
Leistungsgegenstand: Servicetelefon bzw. „Rechts-Infoline“
Sie erreichen uns zu folgenden Zeiten:
- montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
- freitags von 8:00 Uhr bis 13:30 Uhr
Die Telefonnummer wird Ihnen im Begleitschreiben zum Versicherungsschein genannt. Es gelten die dort genannten Telefonkosten.
Diese Telefonnummer darf nur von Ihnen persönlich benutzt werden. In dringenden Fällen darf auch eine von Ihnen beauftragte Person die Nummer nutzen.
Eine Weitergabe der Telefonnummer an Dritte ist nicht gestattet. Die im Missbrauchsfall entstehenden Kosten sind von Ihnen zu tragen.
Nennen Sie bei einem Anruf bitte Ihren Namen und Ihre persönliche Vertragsnummer (Nummer des auf Sie ausgestellten Versicherungsscheines).
Was bedeutet das konkret?
Mit der „Rechts-Infoline“ können Sie sich als Versicherungsnehmer telefonisch bei einer unabhängigen Anwaltskanzlei juristisch erstberaten lassen, wobei die Uelzener die Gebühr dafür übernimmt. So bekommen Sie schnell Informationen und Entscheidungshilfen zu alltäglichen Rechtsfragen und auf Wunsch auch passende Anwälte in Ihrer Nähe genannt. Erreichbar ist der Service zu festen Zeiten unter einer Telefonnummer, die Sie im Begleitschreiben zum Versicherungsschein finden. Diese Nummer ist nur für Sie persönlich bestimmt und darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
Häufige Fragen
Wer trägt die Kosten der telefonischen Erstberatung?
Die anwaltliche Gebühr für die telefonische Erstberatung wird von der Uelzener übernommen. Es können lediglich die im Begleitschreiben genannten Telefonkosten anfallen.
Wer darf die Rechts-Infoline nutzen?
Anspruch auf die Leistung haben Sie als Versicherungsnehmer. Die Telefonnummer darf nur von Ihnen persönlich und in dringenden Fällen von einer durch Sie beauftragten Person genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet; im Missbrauchsfall tragen Sie die entstehenden Kosten.
Wann ist das Servicetelefon erreichbar?
Sie erreichen den Service montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:00 Uhr bis 13:30 Uhr.
Was muss ich beim Anruf angeben?
Bei einem Anruf nennen Sie bitte Ihren Namen und Ihre persönliche Vertragsnummer, also die Nummer des auf Sie ausgestellten Versicherungsscheines.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung Jäger 2025