Nach einem Rechtsschutzfall bei der Uelzener im Rechtsschutz können Versicherungsnehmer und Versicherer den Vertrag vorzeitig kündigen – etwa wenn der Versicherer trotz Leistungspflicht den Rechtsschutz ablehnt oder wenn er seine Eintrittspflicht anerkannt hat. Die Kündigung muss spätestens einen Monat nach Zugang der Ablehnung oder Anerkennung in Textform erfolgen, und der Versicherer erhält nur den Beitrag für die abgelaufene Vertragszeit.
Lehnt der Versicherer den Rechtsschutz ab, obwohl er zur Leistung verpflichtet ist, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag vorzeitig kündigen.
Hat der Versicherer nach dem Eintritt eines versicherten Rechtsschutzfalles seine Eintrittspflicht anerkannt, sind sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer berechtigt, den Vertrag vorzeitig zu kündigen.
Die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens einen Monat nach Zugang der Ablehnung des Rechtsschutzes oder der Anerkennung der Leistungspflicht in Textform zugegangen sein.
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ablauf des Versicherungsjahres.
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Wird der Vertrag gekündigt, hat der Versicherer nur Anspruch auf den Teil des Beitrags, der der abgelaufenen Vertragszeit entspricht.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einem Rechtsschutzfall, kann der Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig beendet werden. Der Versicherungsnehmer darf kündigen, wenn der Versicherer die Leistung zu Unrecht ablehnt. Hat der Versicherer seine Eintrittspflicht anerkannt, dürfen beide Seiten kündigen. Für die Kündigung gilt eine Frist von einem Monat, und bei vorzeitiger Beendigung steht dem Versicherer nur der Beitrag für die bereits abgelaufene Vertragszeit zu.
Häufige Fragen
Wann darf ich als Versicherungsnehmer nach einem Rechtsschutzfall kündigen?
Sie können vorzeitig kündigen, wenn der Versicherer den Rechtsschutz ablehnt, obwohl er zur Leistung verpflichtet ist, oder wenn der Versicherer nach einem versicherten Rechtsschutzfall seine Eintrittspflicht anerkannt hat.
Welche Frist gilt für die Kündigung nach einem Rechtsschutzfall?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens einen Monat nach Zugang der Ablehnung des Rechtsschutzes oder der Anerkennung der Leistungspflicht in Textform zugegangen sein.
Ab wann wird die Kündigung wirksam?
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird die Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam; er kann jedoch einen späteren Zeitpunkt bestimmen, spätestens zum Ablauf des Versicherungsjahres. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was passiert mit dem bereits gezahlten Beitrag bei einer Kündigung?
Wird der Vertrag gekündigt, hat der Versicherer nur Anspruch auf den Teil des Beitrags, der der abgelaufenen Vertragszeit entspricht.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung Jäger 2025