Bei der Uelzener Rechtsschutzversicherung richtet sich das zuständige Gericht danach, ob gegen den Versicherer oder gegen den Versicherungsnehmer geklagt wird, wobei bei natürlichen Personen der Wohnsitz maßgeblich ist. Für den Vertrag gilt deutsches Recht, und für Beschwerden stehen der Vorstand der Uelzener, die BaFin sowie der Versicherungsombudsmann als Anlaufstellen zur Verfügung.
Klagen gegen den Versicherer
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer richtet sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder nach seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Ist der Versicherungsnehmer eine natürliche Person, ist zusätzlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz hat. Fehlt ein solcher Wohnsitz, gilt sein gewöhnlicher Aufenthalt.
Klagen gegen den Versicherungsnehmer
Ist der Versicherungsnehmer eine natürliche Person, müssen Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen ihn bei dem Gericht erhoben werden, das für seinen Wohnsitz zuständig ist. Fehlt ein solcher, ist der Ort seines gewöhnlichen Aufenthalts maßgeblich.
Ist der Versicherungsnehmer eine juristische Person, bestimmt sich das zuständige Gericht auch nach dem Sitz oder der Niederlassung des Versicherungsnehmers. Das Gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, eine Kommanditgesellschaft, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft ist.
Unbekannter Wohnsitz des Versicherungsnehmers
Sind der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Versicherungsnehmers zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, richtet sich die gerichtliche Zuständigkeit für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsnehmer nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
Beschwerden
Bei Beschwerden können Sie sich wenden an:
- den Vorstand der Uelzener Allgemeinen Versicherungs-Gesellschaft a. G., Veerßer Str. 65 / 67, 29525 Uelzen, E-Mail: vorstand@uelzener.de, Internet: www.uelzener.de
- die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Postfach 13 08, 53003 Bonn, Telefon: 0800 2 100 500, E-Mail: poststelle@bafin.de, Internet: www.bafin.de
- den Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, Telefon: 0800 369 6000, Fax: 0800 369 9000, E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de, Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Soweit in den Versicherungsbedingungen nichts anderes bestimmt ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Was bedeutet das konkret?
Wer gegen den Versicherer klagen möchte, kann dies am Sitz des Versicherers und – bei natürlichen Personen – auch am eigenen Wohnort tun. Klagen gegen den Versicherungsnehmer richten sich nach dessen Wohnsitz oder, bei Firmen, nach deren Sitz; ist der Wohnsitz unbekannt, gilt der Sitz des Versicherers. Für den Vertrag gilt deutsches Recht. Bei Beschwerden stehen der Vorstand der Uelzener, die BaFin und der Versicherungsombudsmann als Anlaufstellen bereit.
Häufige Fragen
Wo kann ich als Privatperson gegen den Versicherer klagen?
Sie können am Sitz des Versicherers oder seiner zuständigen Niederlassung klagen. Als natürliche Person können Sie zusätzlich das Gericht an Ihrem Wohnsitz wählen, ersatzweise an Ihrem gewöhnlichen Aufenthalt.
Welches Gericht ist zuständig, wenn gegen mich als Versicherungsnehmer geklagt wird?
Bei einer natürlichen Person ist das Gericht an Ihrem Wohnsitz zuständig, ersatzweise an Ihrem gewöhnlichen Aufenthalt. Bei juristischen Personen sowie OHG, KG, GbR oder eingetragener Partnerschaftsgesellschaft kann auch das Gericht am Sitz oder an der Niederlassung zuständig sein.
Was gilt, wenn mein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klage nicht bekannt ist?
Sind Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, richtet sich die Zuständigkeit für Klagen gegen den Versicherungsnehmer nach dem Sitz des Versicherers oder seiner zuständigen Niederlassung.
An wen kann ich mich mit einer Beschwerde wenden?
Sie können sich an den Vorstand der Uelzener Allgemeinen Versicherungs-Gesellschaft a. G., an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie an den Versicherungsombudsmann e. V. wenden.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung Jäger 2025