Ansprüche aus dem Rechtsschutzvertrag der Uelzener verjähren nach drei Jahren, wobei sich die Berechnung der Frist nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches richtet. Wird ein Anspruch beim Versicherer angemeldet, ist die Verjährung bis zur Entscheidung des Versicherers gehemmt.
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Berechnung der Frist richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Wird ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei dem Versicherer angemeldet, ist die Verjährung gehemmt. Die Hemmung gilt von der Anmeldung an bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Entscheidung des Versicherers dem Versicherten in Textform zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag müssen innerhalb von drei Jahren geltend gemacht werden; für die Berechnung dieser Frist gelten die Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches. Meldet der Versicherte einen Anspruch beim Versicherer an, läuft die Verjährungsfrist vorübergehend nicht weiter. Diese Hemmung dauert an, bis dem Versicherten die Entscheidung des Versicherers in Textform zugeht.
Häufige Fragen
Nach welcher Zeit verjähren Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag?
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
Wonach richtet sich die Berechnung der Verjährungsfrist?
Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Was passiert mit der Verjährung, wenn ich einen Anspruch beim Versicherer anmelde?
Nach der Anmeldung ist die Verjährung gehemmt – und zwar bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Entscheidung des Versicherers dem Versicherten in Textform zugeht.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung Jäger 2025