Bei der Uelzener Rechtsschutzversicherung werden alle noch offenen Raten des Jahresbeitrags sofort fällig, sobald der Versicherungsnehmer mit einer einzelnen Rate in Verzug gerät. Zusätzlich darf der Versicherer für die Zukunft verlangen, dass der Beitrag jährlich in einer Summe gezahlt wird.
Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, werden die noch ausstehenden Raten sofort fällig, sobald der Versicherungsnehmer mit der Zahlung einer Rate in Verzug ist.
Darüber hinaus kann der Versicherer für die Zukunft eine jährliche Beitragszahlung verlangen.
Was bedeutet das konkret?
Wer seinen Jahresbeitrag in Raten zahlt, muss aufpassen: Bleibt eine Rate aus und tritt Verzug ein, werden sofort alle restlichen Raten auf einmal fällig. Zusätzlich kann der Versicherer festlegen, dass der Beitrag künftig einmal im Jahr komplett gezahlt werden muss.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich eine Rate nicht rechtzeitig zahle?
Gerätst du mit der Zahlung einer Rate in Verzug, werden alle noch ausstehenden Raten sofort fällig.
Kann der Versicherer die Ratenzahlung nach einem Zahlungsverzug beenden?
Ja, der Versicherer kann für die Zukunft verlangen, dass der Beitrag jährlich gezahlt wird.
Gilt die sofortige Fälligkeit nur bei vereinbarter Ratenzahlung?
Ja, die Regelung greift, wenn für den Jahresbeitrag eine Zahlung in Raten vereinbart wurde.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung Jäger 2025