Wie lange ein Rechtsschutzvertrag der Uelzener läuft und wann er endet, richtet sich zunächst nach der im Versicherungsschein festgelegten Zeit: Verträge mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr verlängern sich automatisch um je ein weiteres Jahr, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird, während kürzere Verträge ohne Kündigung enden und bei mehr als drei Jahren Laufzeit ein Sonderkündigungsrecht besteht.
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen.
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Dies gilt nicht, wenn dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer eine Kündigung zugegangen ist.
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt. Eine Kündigung ist dafür nicht erforderlich.
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag bereits zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugegangen sein.
Was bedeutet das konkret?
Wie lange der Vertrag gilt, steht im Versicherungsschein. Läuft er mindestens ein Jahr, verlängert er sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht rechtzeitig – spätestens drei Monate vor Ablauf – gekündigt wird. Kürzere Verträge enden von selbst zum vorgesehenen Zeitpunkt. Bei Verträgen über drei Jahre darf der Versicherungsnehmer schon zum Ende des dritten oder eines späteren Jahres kündigen.
Häufige Fragen
Verlängert sich mein Rechtsschutzvertrag automatisch?
Ja, bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf eine Kündigung zugegangen ist.
Muss ich einen kurzen Vertrag kündigen, damit er endet?
Nein. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag ohne Kündigung automatisch zum vorgesehenen Zeitpunkt.
Wann kann ich einen langfristigen Vertrag kündigen?
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.
Welche Kündigungsfrist gilt bei der jährlichen Verlängerung?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer zugegangen sein, damit sich der Vertrag nicht um ein weiteres Jahr verlängert.
Inhalte aus: Bedingungen Rechtsschutzversicherung Jäger 2025