Ansprüche aus der Reiter-Unfallversicherung der Uelzener verjähren in drei Jahren, wobei sich die Fristberechnung nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs richtet. Wird ein Anspruch geltend gemacht, ist die Verjährung bis zum Zugang der Entscheidung in Textform gehemmt.
Gesetzliche Verjährung:
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Aussetzung der Verjährung:
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns geltend gemacht worden, ist die Verjährung gehemmt. Dies gilt von der Geltendmachung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung in Textform zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Ihre Ansprüche aus dem Vertrag können nur für einen bestimmten Zeitraum durchgesetzt werden. Dieser Zeitraum beträgt drei Jahre und berechnet sich nach den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Melden Sie einen Anspruch beim Versicherer an, läuft die Frist vorübergehend nicht weiter – und zwar so lange, bis Ihnen die Entscheidung schriftlich bzw. in Textform mitgeteilt wurde.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Verjährung der Ansprüche?
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
Wonach richtet sich die Berechnung der Verjährungsfrist?
Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Was passiert mit der Verjährung, wenn ich einen Anspruch geltend mache?
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag beim Versicherer geltend gemacht worden, ist die Verjährung gehemmt.
Bis wann gilt die Hemmung der Verjährung?
Die Hemmung gilt von der Geltendmachung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen die Entscheidung des Versicherers in Textform zugeht.