Bei der namentlichen Reiterunfallversicherung der Uelzener im Bereich Unfall greift der Schutz für die versicherte Person immer dann, wenn sie beim Reiten von Pferden verunglückt – unabhängig davon, welches Pferd geritten wird. Abgedeckt sind dabei auch Unfälle beim Auf- und Absitzen, beim Führen am Zügel sowie bei Pflege und Versorgung, solange es sich nicht um berufs- oder erwerbsmäßige Tätigkeiten handelt.
Der Versicherungsschutz richtet sich nach den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB 2008). Er erstreckt sich nur auf Unfälle, die die versicherte Person beim Reiten von Pferden erleidet. Dabei ist es gleichgültig, welches Pferd geritten wird.
Zum Versicherungsschutz gehören auch:
- Unfälle beim Auf- und Absitzen
- Unfälle während der Führung am Zügel
- Unfälle anlässlich der Pflege und Versorgung
Voraussetzung ist, dass es sich dabei nicht um berufs- oder erwerbsmäßige Tätigkeiten handelt.
Was bedeutet das konkret?
Die versicherte Person ist geschützt, wenn ihr beim Reiten von Pferden ein Unfall zustößt – dabei spielt es keine Rolle, welches Pferd geritten wird. Der Schutz gilt außerdem beim Auf- und Absitzen, beim Führen am Zügel sowie bei Pflege und Versorgung. Wird eine dieser Tätigkeiten allerdings berufs- oder erwerbsmäßig ausgeübt, besteht kein Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Gilt der Schutz nur für ein bestimmtes Pferd?
Nein. Der Versicherungsschutz gilt beim Reiten von Pferden unabhängig davon, welches Pferd geritten wird.
Sind auch Unfälle bei der Pferdepflege mitversichert?
Ja. Neben dem Reiten sind auch Unfälle beim Auf- und Absitzen, während der Führung am Zügel sowie anlässlich der Pflege und Versorgung eingeschlossen.
Besteht Schutz auch bei beruflicher Tätigkeit mit Pferden?
Nein. Für berufs- oder erwerbsmäßige Tätigkeiten besteht kein Versicherungsschutz.
Nach welchen Bedingungen richtet sich der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz richtet sich nach den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB 2008).
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2025