Bei der Uelzener Unfallversicherung mit progressiver Invaliditätsstaffel steigt die Entschädigung im Invaliditätsfall stufenweise: Bis 25 Prozent Invaliditätsgrad gilt die vereinbarte Invaliditätssumme, für den Teil über 25 bis 50 Prozent das Dreifache und für den Teil über 50 Prozent das Fünffache. So fällt die Leistung bei schweren Invaliditätsfolgen deutlich höher aus als bei einer linearen Berechnung.
Die Regelung zur Berechnung der Entschädigung im Invaliditätsfall wird erweitert. Der Berechnung werden je nach Höhe des Invaliditätsgrades unterschiedliche Versicherungssummen zugrunde gelegt:
- für den 25 % nicht übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die im Versicherungsschein festgelegte Invaliditätssumme,
- für den 25 %, nicht aber 50 % übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die dreifache Invaliditätssumme,
- für den 50 % übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die fünffache Invaliditätssumme.
Was bedeutet das konkret?
Die Entschädigung im Invaliditätsfall wird nicht einheitlich berechnet, sondern nach Stufen des Invaliditätsgrades gestaffelt. Für den Teil bis 25 Prozent gilt die vereinbarte Invaliditätssumme. Für den Teil über 25 bis 50 Prozent wird die dreifache Summe angesetzt, für den Teil über 50 Prozent die fünffache Summe. Dadurch steigt die Leistung mit zunehmendem Invaliditätsgrad überproportional an.
Häufige Fragen
Wie wird die Entschädigung bei einem hohen Invaliditätsgrad berechnet?
Die Berechnung erfolgt gestaffelt: Der Teil bis 25 Prozent wird mit der im Versicherungsschein festgelegten Invaliditätssumme berücksichtigt, der Teil über 25 bis 50 Prozent mit der dreifachen und der Teil über 50 Prozent mit der fünffachen Invaliditätssumme.
Welche Versicherungssumme gilt für den Invaliditätsgrad bis 25 Prozent?
Für den Teil des Invaliditätsgrades, der 25 Prozent nicht übersteigt, gilt die im Versicherungsschein festgelegte Invaliditätssumme.
Was bedeutet die progressive Invaliditätsstaffel?
Sie bedeutet, dass die Versicherungssumme mit steigendem Invaliditätsgrad zunimmt: das Dreifache für den Teil über 25 bis 50 Prozent und das Fünffache für den Teil über 50 Prozent.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2025