In der Kinder-Unfallversicherung der Uelzener sind Kinder des Versicherungsnehmers versicherbar, denen gegenüber er unterhaltsverpflichtet ist, wobei der Schutz längstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres läuft. Die Rentenleistung bei Invalidität ist aufgeschoben und wird erst ab dem Monat gezahlt, der auf die Vollendung des 25. Lebensjahres folgt – bei früherem Tod des Versicherungsnehmers bereits ab dem Folgemonat.
Versicherbar sind die Kinder des Versicherungsnehmers, denen gegenüber er unterhaltsverpflichtet ist.
Die Versicherung wird längstens bis zu dem Tag weitergeführt, an dem das versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet.
Soweit bei Invalidität eine Rentenzahlung vorgesehen ist, ergibt sich die Höhe aus dem Vertrag.
Die AUB 2008 der Uelzener finden entsprechend Anwendung.
Die Rentenleistung ist aufgeschoben. Die Rente wird ab dem Monat gezahlt, der auf die Vollendung des 25. Lebensjahres des versicherten Kindes folgt. Stirbt der Versicherungsnehmer, bevor das versicherte Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat, besteht Anspruch auf Rentenleistung erstmalig ab dem Monat, der auf den Tod des Versicherungsnehmers folgt.
Die Rente wird jeweils am Ersten eines Monats im Voraus gezahlt. Der Versicherer ist berechtigt, zur Überprüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die Bescheinigung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit.
Was bedeutet das konkret?
Versichert werden können Kinder, für deren Unterhalt der Versicherungsnehmer aufkommen muss, und zwar längstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Ist bei Invalidität eine Rente vorgesehen, richtet sich deren Höhe nach dem Vertrag. Diese Rente ist aufgeschoben und beginnt grundsätzlich in dem Monat nach dem 25. Geburtstag des Kindes; stirbt der Versicherungsnehmer vorher, startet die Zahlung schon im Monat nach seinem Tod. Die Rente wird monatlich im Voraus gezahlt, und der Versicherer darf zur Kontrolle Lebensbescheinigungen verlangen.
Häufige Fragen
Welche Kinder können in dieser Unfallversicherung versichert werden?
Versicherbar sind die Kinder des Versicherungsnehmers, denen gegenüber er unterhaltsverpflichtet ist.
Bis zu welchem Alter läuft der Versicherungsschutz für das Kind?
Die Versicherung wird längstens bis zu dem Tag weitergeführt, an dem das versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet.
Ab wann wird die Rente bei Invalidität ausgezahlt?
Die Rentenleistung ist aufgeschoben und wird ab dem Monat gezahlt, der auf die Vollendung des 25. Lebensjahres folgt. Stirbt der Versicherungsnehmer vorher, besteht der Anspruch erstmalig ab dem Monat nach seinem Tod.
Kann der Versicherer einen Nachweis für die Rentenzahlung verlangen?
Ja, der Versicherer darf zur Überprüfung der Voraussetzungen Lebensbescheinigungen anfordern. Wird die Bescheinigung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2025