Wer über die Uelzener eine namentliche Allgemeine Unfallversicherung mit Rentenzahlung abgeschlossen hat, erhält bei Invalidität eine monatliche Rente – unabhängig vom Alter beim Unfall. Liegt die Rente unter 50,00 € im Monat, wird stattdessen eine Kapitalabfindung geleistet; bis zum Alter von 65 Jahren bei Unfalleintritt lässt sich die Kapitalabfindung auch freiwillig wählen. Die Rentenhöhe richtet sich nach Grundrente, Invaliditätsgrad und Alter der versicherten Person.
Für den Fall der Invalidität der versicherten Person wird eine monatliche Rentenleistung vereinbart. Dies gilt unabhängig vom Alter der versicherten Person bei Eintritt des Unfalles.
Davon abweichend gilt:
- Beträgt die Rente im Monat weniger als 50,00 €, gilt eine Kapitalabfindung als vereinbart.
- In allen anderen Fällen bis zum Alter von 65 Jahren bei Unfalleintritt kann eine Kapitalabfindung gewählt werden.
Die Kapitalabfindung errechnet sich aus der im Versicherungsschein für den Invaliditätsfall vereinbarten Summe. Dabei werden der Grad der Invalidität sowie die Progression berücksichtigt.
Rentenhöhe
Die Höhe der zu leistenden Rente hängt ab von:
- der Höhe der versicherten Grundrente,
- dem Grad der Invalidität,
- dem Alter der versicherten Person bei Eintritt des Unfalles.
Es ergeben sich die folgenden monatlichen Rentenbeträge:
Bei einem Invaliditätsgrad von 100 % und einer Grundrente von monatlich 1.000,00 € gelten je nach Alter bei Unfalleintritt folgende Beträge:
- 20 Jahre: 1.000,00 €
- 21 Jahre: 1.005,00 €
- 22 Jahre: 1.010,00 €
- 23 Jahre: 1.015,00 €
- 24 Jahre: 1.020,00 €
- 25 Jahre: 1.025,00 €
- 26 Jahre: 1.030,00 €
- 27 Jahre: 1.035,00 €
- 28 Jahre: 1.040,00 €
- 29 Jahre: 1.046,00 €
- 30 Jahre: 1.052,00 €
- 31 Jahre: 1.058,00 €
- 32 Jahre: 1.065,00 €
- 33 Jahre: 1.073,00 €
- 34 Jahre: 1.081,00 €
- 35 Jahre: 1.090,00 €
- 36 Jahre: 1.100,00 €
- 37 Jahre: 1.110,00 €
- 38 Jahre: 1.120,00 €
- 39 Jahre: 1.130,00 €
- 40 Jahre: 1.141,00 €
- 41 Jahre: 1.152,00 €
- 42 Jahre: 1.163,00 €
- 43 Jahre: 1.174,00 €
- 44 Jahre: 1.186,00 €
- 45 Jahre: 1.198,00 €
- 46 Jahre: 1.216,00 €
- 47 Jahre: 1.234,00 €
- 48 Jahre: 1.252,00 €
- 49 Jahre: 1.270,00 €
- 50 Jahre: 1.288,00 €
- 51 Jahre: 1.306,00 €
- 52 Jahre: 1.324,00 €
- 53 Jahre: 1.342,00 €
- 54 Jahre: 1.360,00 €
- 55 Jahre: 1.378,00 €
- 56 Jahre: 1.400,00 €
- 57 Jahre: 1.426,00 €
- 58 Jahre: 1.458,00 €
- 59 Jahre: 1.496,00 €
- 60 Jahre: 1.541,00 €
- 61 Jahre: 1.593,00 €
- 62 Jahre: 1.653,00 €
- 63 Jahre: 1.722,00 €
- 64 Jahre: 1.801,00 €
- 65 Jahre: 1.890,00 €
- 66 Jahre: 1.990,00 €
- 67 Jahre: 2.100,00 €
- 68 Jahre: 2.210,00 €
- 69 Jahre: 2.320,00 €
- 70 Jahre: 2.430,00 €
- 71 Jahre: 2.540,00 €
- 72 Jahre: 2.650,00 €
- 73 Jahre: 2.760,00 €
- 74 Jahre: 2.880,00 €
- 75 Jahre: 3.000,00 €
- über 75 Jahre: 3.000,00 €
Bei einem Invaliditätsgrad von weniger als 100 % errechnet sich der monatliche Rentenbetrag aus dem entsprechenden Wert für 100 % Invalidität nach den Regeln zur progressiven Invaliditätsstaffel (350 %).
Bei einer von monatlich 1.000,00 € abweichenden Grundrente errechnet sich der monatliche Rentenbetrag mittels entsprechender Multiplikation.
Was bedeutet das konkret?
Bei Invalidität nach einem Unfall wird grundsätzlich eine monatliche Rente gezahlt, und zwar unabhängig davon, wie alt die versicherte Person beim Unfall war. Ist die Rente allerdings kleiner als 50,00 € pro Monat, gibt es stattdessen automatisch eine einmalige Kapitalabfindung; bis zu einem Unfallalter von 65 Jahren kann diese Kapitalabfindung auch freiwillig gewählt werden. Wie hoch die Rente ausfällt, richtet sich nach der versicherten Grundrente, dem Grad der Invalidität und dem Alter beim Unfall.
Häufige Fragen
Wird bei Invalidität eine Rente oder eine Einmalzahlung geleistet?
Grundsätzlich wird eine monatliche Rentenleistung vereinbart, unabhängig vom Alter bei Eintritt des Unfalles. Liegt die Rente jedoch unter 50,00 € im Monat, gilt eine Kapitalabfindung als vereinbart.
Kann ich statt der Rente eine Kapitalabfindung wählen?
Ja, in allen Fällen bis zum Alter von 65 Jahren bei Unfalleintritt kann eine Kapitalabfindung gewählt werden. Sie errechnet sich aus der im Versicherungsschein für den Invaliditätsfall vereinbarten Summe unter Berücksichtigung des Grades der Invalidität und der Progression.
Wovon hängt die Höhe meiner Rente ab?
Die Rentenhöhe richtet sich nach der Höhe der versicherten Grundrente, dem Grad der Invalidität sowie dem Alter der versicherten Person bei Eintritt des Unfalles.
Wie wird gerechnet, wenn meine Grundrente nicht 1.000,00 € beträgt?
Bei einer von monatlich 1.000,00 € abweichenden Grundrente errechnet sich der monatliche Rentenbetrag durch entsprechende Multiplikation.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2025