Bei der Uelzener Unfallversicherung mit Leistung ab einem Invaliditätsgrad von 50 % zahlt der Versicherer eine Invaliditätsleistung erst, wenn der Invaliditätsgrad mindestens 50 % erreicht – und staffelt die Höhe der Leistung nach dem Ausmaß der bleibenden Beeinträchtigung, bis hin zum Dreifachen bei vollständiger Invalidität.
Abweichend von der Grundregel werden Invaliditätsleistungen erst ab einem Invaliditätsgrad von 50 % erbracht. Die Leistung richtet sich dann nach folgender Staffelung:
- Bei einem Invaliditätsgrad von 50 % bis unter 75 % besteht Anspruch auf die im Versicherungsschein festgelegten Invaliditätsleistungen.
- Bei einem Invaliditätsgrad von 75 % bis unter 100 % besteht Anspruch auf die doppelten Invaliditätsleistungen.
- Bei einem Invaliditätsgrad von 100 % besteht Anspruch auf die dreifachen Invaliditätsleistungen.
Was bedeutet das konkret?
Eine Invaliditätsleistung gibt es hier nur, wenn der Invaliditätsgrad mindestens 50 % beträgt. Ab dieser Schwelle steigt die Leistung mit zunehmendem Invaliditätsgrad: Zwischen 50 % und unter 75 % wird der im Versicherungsschein festgelegte Betrag gezahlt, zwischen 75 % und unter 100 % das Doppelte und bei 100 % das Dreifache.
Häufige Fragen
Ab welchem Invaliditätsgrad zahlt diese Unfallversicherung?
Invaliditätsleistungen werden erst ab einem Invaliditätsgrad von 50 % erbracht.
Wie viel wird bei einem Invaliditätsgrad zwischen 50 % und unter 75 % gezahlt?
In diesem Bereich besteht Anspruch auf die im Versicherungsschein festgelegten Invaliditätsleistungen.
Was gilt bei einem Invaliditätsgrad von 75 % bis unter 100 %?
Hier besteht Anspruch auf die doppelten Invaliditätsleistungen.
Welche Leistung gibt es bei vollständiger Invalidität?
Bei einem Invaliditätsgrad von 100 % besteht Anspruch auf die dreifachen Invaliditätsleistungen.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2025