Bei der Gruppen-Unfallversicherung der Uelzener können sowohl Versicherer als auch Versicherungsnehmer den Schutz einer einzelnen versicherten Person nach einer erbrachten Leistung oder einer Klage beenden, wobei feste Fristen von jeweils einem Monat gelten. Zudem endet der Vertrag bei Einstellung des Betriebs oder Auflösung der Vereinigung, und im Insolvenzfall besteht ein Kündigungsrecht mit Monatsfrist.
Der Versicherer oder der Versicherungsnehmer können den Versicherungsschutz einer einzelnen versicherten Person beenden. Das ist möglich, wenn nach einem Unfall eine Leistung für diese Person erbracht wurde oder wenn gegen den Versicherer Klage auf eine Leistung erhoben worden ist. Die Beendigung erfolgt durch eine Mitteilung in Textform an den Versicherungsnehmer.
Diese Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat nach der Leistung in Textform zugegangen sein. Im Falle eines Rechtsstreits muss sie spätestens einen Monat nach Klagerücknahme, Anerkenntnis, Vergleich oder Rechtskraft des Urteils zugehen.
Der Versicherungsschutz erlischt einen Monat nach Zugang der Mitteilung.
Der Versicherungsvertrag endet, wenn der Betrieb eingestellt oder die Vereinigung aufgelöst wird. Ein Betriebsübergang gilt nicht als Einstellung des Betriebes.
Der Versicherer ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit einer Frist von einem Monat zu kündigen, wenn über das Vermögen des Versicherungsnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgewiesen wird.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz für eine einzelne versicherte Person kann von beiden Seiten beendet werden, nachdem der Versicherer eine Leistung gezahlt hat oder verklagt wurde – dafür gelten klare Monatsfristen. Der gesamte Vertrag endet, wenn der Betrieb geschlossen oder die Vereinigung aufgelöst wird; ein bloßer Betriebsübergang zählt dabei nicht als Einstellung. Bei Insolvenz des Versicherungsnehmers darf der Versicherer mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Häufige Fragen
Wann kann der Schutz für eine einzelne versicherte Person beendet werden?
Sowohl der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer können den Schutz einer einzelnen versicherten Person beenden, wenn nach einem Unfall eine Leistung für sie erbracht wurde oder gegen den Versicherer Klage auf eine Leistung erhoben worden ist. Die Beendigung erfolgt durch eine Mitteilung in Textform an den Versicherungsnehmer.
Welche Frist gilt für die Beendigungsmitteilung und wann erlischt der Schutz?
Die Mitteilung muss spätestens einen Monat nach der Leistung zugehen, im Falle eines Rechtsstreits einen Monat nach Klagerücknahme, Anerkenntnis, Vergleich oder Rechtskraft des Urteils. Der Versicherungsschutz erlischt dann einen Monat nach Zugang der Mitteilung.
Endet der Vertrag, wenn der Betrieb verkauft wird?
Nein, ein Betriebsübergang gilt nicht als Einstellung des Betriebes. Der Vertrag endet nur, wenn der Betrieb tatsächlich eingestellt oder die Vereinigung aufgelöst wird.
Was passiert mit dem Vertrag bei einer Insolvenz des Versicherungsnehmers?
Der Versicherer ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit einer Frist von einem Monat zu kündigen, wenn über das Vermögen des Versicherungsnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgewiesen wird.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2025