Bei der Gruppen-Unfallversicherung der Uelzener sind Personen ohne Namensangabe versichert, sofern sie zur vertraglich bezeichneten Gruppe gehören; der Versicherungsnehmer muss den Personenkreis eindeutig erfassen, jährlich bis zum 15. Januar die Anzahl der am 1. Januar versicherten Personen melden und erhält daraufhin eine Beitragsabrechnung.
Versicherungsschutz besteht für die Personen, die der im Vertrag bezeichneten Gruppe angehören.
Die zu versichernden Personen sind von Ihnen so zu bezeichnen und zu erfassen, dass keine Zweifel über die Zugehörigkeit des Verletzten zu dem versicherten Personenkreis entstehen können.
Sie sind verpflichtet, uns die Anzahl der am 1.1. eines jeden Jahres versicherten Personen bis zum 15.1. bekanntzugeben. Sind mehrere Personengruppen versichert, wird die Anzahl für jede Gruppe benötigt.
Aufgrund Ihrer Angaben errechnen wir den zu zahlenden Beitrag für das laufende Versicherungsjahr, und Sie erhalten von uns eine Abrechnung.
Der Versicherungsschutz der einzelnen versicherten Personen erlischt, wenn diese aus dem mit Ihnen bestehenden Dienstverhältnis oder aus der Vereinigung ausscheiden.
Was bedeutet das konkret?
Bei einer Gruppen-Unfallversicherung müssen die versicherten Personen nicht namentlich genannt werden, sondern nur der Gruppe zugeordnet sein, die im Vertrag beschrieben ist. Als Versicherungsnehmer müssen Sie den Personenkreis so klar erfassen, dass keine Zweifel an der Zugehörigkeit entstehen, und jedes Jahr bis zum 15. Januar die Anzahl der zum 1. Januar versicherten Personen melden. Auf dieser Grundlage wird der Beitrag berechnet und abgerechnet. Scheidet jemand aus dem Dienstverhältnis oder der Vereinigung aus, endet für diese Person der Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Müssen bei dieser Versicherung alle Personen namentlich genannt werden?
Nein. Versichert sind die Personen, die der im Vertrag bezeichneten Gruppe angehören. Sie müssen den Personenkreis aber so erfassen, dass keine Zweifel über die Zugehörigkeit des Verletzten entstehen können.
Bis wann muss die Anzahl der versicherten Personen gemeldet werden?
Die Anzahl der am 1. Januar eines jeden Jahres versicherten Personen ist bis zum 15. Januar bekanntzugeben. Sind mehrere Personengruppen versichert, wird die Anzahl für jede Gruppe benötigt.
Wie wird der Beitrag berechnet?
Der Versicherer errechnet aufgrund Ihrer Angaben den zu zahlenden Beitrag für das laufende Versicherungsjahr, und Sie erhalten eine Abrechnung.
Wann endet der Versicherungsschutz für eine einzelne Person?
Der Versicherungsschutz erlischt, wenn die Person aus dem mit Ihnen bestehenden Dienstverhältnis oder aus der Vereinigung ausscheidet.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2025