Bei der Gruppen-Unfallversicherung der Uelzener sind ausschließlich die namentlich genannten Personen versichert, wobei neue Personen mit gleichem Beruf und gleichen Versicherungssummen ab Eingang der Anmeldung geschützt sind. Wer einem anderen Beruf nachgeht oder höhere Summen wünscht, ist erst nach einer Einigung über Summen und Beitrag versichert – und der Versicherer darf Einzelne nach Risikoprüfung ablehnen.
Versicherungsschutz besteht für die namentlich genannten Personen.
Nicht versicherte Personen können Sie jederzeit zur Versicherung anmelden, wenn Beruf oder Beschäftigung und die Versicherungssummen die gleichen sind wie die der bereits versicherten Personen. Für die hinzukommenden Personen besteht Versicherungsschutz im vereinbarten Umfang ab Eingang Ihrer Anmeldung beim Versicherer.
Personen in anderen Berufen oder mit anderer Beschäftigung oder mit höheren Versicherungssummen sind erst dann versichert, nachdem Sie sich mit dem Versicherer über Versicherungssummen und Beitrag geeinigt haben.
Der Versicherer hat das Recht, die Versicherung des Einzelnen nach Risikoprüfung abzulehnen. Lehnt der Versicherer ab, erlischt der Versicherungsschutz einen Monat nach Abgabe seiner Erklärung.
Für versicherte Personen, die aus dem Vertrag ausscheiden sollen, erlischt der Versicherungsschutz frühestens zu dem Zeitpunkt, in dem dem Versicherer Ihre Anzeige zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Versichert sind nur die Personen, die im Vertrag namentlich genannt werden. Neue Personen können Sie jederzeit anmelden, sofern Beruf und Versicherungssummen mit den bereits versicherten Personen übereinstimmen – der Schutz beginnt dann mit Eingang der Anmeldung. Bei anderem Beruf oder höheren Summen ist zuvor eine Einigung über Summen und Beitrag nötig, und der Versicherer kann eine Person nach Risikoprüfung ablehnen. Soll jemand ausscheiden, endet der Schutz frühestens mit Zugang Ihrer Anzeige.
Häufige Fragen
Ab wann sind neu angemeldete Personen versichert?
Für hinzukommende Personen besteht der Versicherungsschutz im vereinbarten Umfang ab Eingang Ihrer Anmeldung beim Versicherer – vorausgesetzt, Beruf oder Beschäftigung und die Versicherungssummen entsprechen denen der bereits versicherten Personen.
Was gilt für Personen mit anderem Beruf oder höheren Versicherungssummen?
Diese Personen sind erst dann versichert, nachdem Sie sich mit dem Versicherer über die Versicherungssummen und den Beitrag geeinigt haben.
Kann der Versicherer eine einzelne Person ablehnen?
Ja, der Versicherer hat das Recht, die Versicherung des Einzelnen nach einer Risikoprüfung abzulehnen. Im Fall der Ablehnung erlischt der Versicherungsschutz einen Monat nach Abgabe der Erklärung des Versicherers.
Wann endet der Schutz für eine Person, die aus dem Vertrag ausscheiden soll?
Der Versicherungsschutz erlischt frühestens zu dem Zeitpunkt, in dem dem Versicherer Ihre Anzeige über das Ausscheiden zugeht.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2025