Bei der Uelzener Unfallversicherung für alle Reiter des versicherten Pferdes sind Unfälle abgesichert, die der berechtigte Reiter des im Vertrag genannten Pferdes erleidet – etwa beim Auf- und Absitzen, beim Führen am Zügel sowie bei Pflege und Versorgung des Pferdes. Nicht versichert sind Unfälle von Personen, die eine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit ausüben.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich im Rahmen der Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen auf Unfälle, die der berechtigte Reiter des im Vertrag näher bezeichneten Pferdes erleidet.
Eingeschlossen sind Unfälle:
- beim Auf- und Absitzen,
- während der Führung am Zügel,
- anlässlich der Pflege und Versorgung des Pferdes.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Unfälle von Personen, die eine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit ausüben.
Was bedeutet das konkret?
Versichert ist jeder berechtigte Reiter des im Vertrag bezeichneten Pferdes gegen Unfälle. Der Schutz gilt nicht nur beim Reiten selbst, sondern auch beim Auf- und Absteigen, beim Führen des Pferdes am Zügel sowie bei dessen Pflege und Versorgung. Keinen Schutz haben jedoch Personen, die dabei beruflich oder gewerblich tätig sind.
Häufige Fragen
Wer ist über diese Bedingungen abgesichert?
Abgesichert ist der berechtigte Reiter des im Vertrag näher bezeichneten Pferdes, der einen Unfall erleidet.
Welche Situationen rund ums Pferd sind mitversichert?
Eingeschlossen sind Unfälle beim Auf- und Absitzen, während der Führung am Zügel sowie anlässlich der Pflege und Versorgung des Pferdes.
Sind auch beruflich tätige Personen mitversichert?
Nein. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Unfälle von Personen, die eine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit ausüben.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2025