Die Uelzener Reiter-Unfallversicherung schützt berechtigte Reiter bei Freizeit-Reitunfällen – vom Auf- und Absitzen über das Reiten bis zur Pflege und Versorgung des versicherten Pferdes. Erfahren Sie, wer als versicherte Person gilt, was als Unfall zählt und welcher erweiterte Unfallbegriff auch bei erhöhter Kraftanstrengung greift.
Grundsatz:
Wir bieten den vereinbarten Versicherungsschutz bei Freizeit-Reitunfällen der versicherten Person an. Versicherte Person sind alle berechtigten Reiter, des im Vertrag bezeichnetem Pferdes oder die namentlich genannte Person im Versicherungsschein.
Geltungsbereich:
Versicherungsschutz besteht während der Wirksamkeit des Vertrags und dem direkten Umgang der versicherten Person mit dem Pferd:
- beim Auf- und Absitzen
- beim Reiten
- während der Führung am Zügel
- anlässlich der unmittelbaren Pflege und Versorgung
Kein Versicherungsschutz besteht für die versicherte Person, wenn sich der Reitunfall während einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit ereignet.
Unfallbegriff:
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Erweiterter Unfallbegriff:
Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt, Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen bzw. Wirbelsäule zerrt oder zerreißt.
Meniskus und Bandscheiben sind weder Muskeln, Sehnen, Bänder noch Kapseln. Deshalb werden sie von dieser Regelung nicht erfasst.
Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz über die normalen Handlungen des täglichen Lebens im Alltag, Beruf oder beim Sport hinausgeht. Maßgeblich sind dabei die individuellen körperlichen Verhältnisse der versicherten Person.
Beispiel: Die versicherte Person wendet extreme Kraft auf, um das Pferd vor dem Durchgehen zu hindern und zerrt sich hierbei die Muskulatur am Unterarm.
Einschränkungen unserer Leistungspflicht:
Für bestimmte Unfälle und Gesundheitsschädigungen können wir keine oder nur eingeschränkt Leistungen erbringen. Bitte beachten Sie daher die Regelungen zur Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen (Ziffer 3) und zu den Ausschlüssen (Ziffer 5).
Was bedeutet das konkret?
Versichert sind Freizeit-Reitunfälle rund um den Umgang mit dem im Vertrag genannten Pferd – vom Auf- und Absitzen über das Reiten und Führen am Zügel bis zur Pflege und Versorgung. Als versicherte Person gelten alle berechtigten Reiter des Pferdes oder die im Versicherungsschein namentlich genannte Person. Neben klassischen Unfällen kann auch eine Verletzung durch erhöhte Kraftanstrengung als Unfall gelten. Berufliche oder gewerbliche Tätigkeiten sind vom Schutz ausgenommen.
Häufige Fragen
Wer gilt als versicherte Person?
Versicherte Person sind alle berechtigten Reiter des im Vertrag bezeichneten Pferdes oder die namentlich genannte Person im Versicherungsschein.
In welchen Situationen besteht Versicherungsschutz?
Der Schutz besteht während der Wirksamkeit des Vertrags beim direkten Umgang mit dem Pferd: beim Auf- und Absitzen, beim Reiten, während der Führung am Zügel sowie bei der unmittelbaren Pflege und Versorgung.
Was zählt als Unfall?
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Gilt auch eine Verletzung durch Kraftanstrengung als Unfall?
Ja. Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt oder Muskeln, Sehnen, Bänder bzw. Kapseln an Gliedmaßen oder Wirbelsäule zerrt oder zerreißt. Meniskus und Bandscheiben sind davon nicht erfasst.
Ist ein Unfall bei beruflicher Tätigkeit versichert?
Nein. Kein Versicherungsschutz besteht, wenn sich der Reitunfall während einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit ereignet.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025