Bei der Uelzener Reiter-Unfallversicherung entscheidet die Art der Obliegenheitsverletzung über den Versicherungsschutz: Vorsatz kann zum vollständigen Verlust führen, grobe Fahrlässigkeit zur Kürzung der Leistung. Wann der Schutz trotz Verletzung erhalten bleibt und welche Rolle der Hinweis in Textform spielt, erfahren Sie hier.
Vorsätzliche Verletzung einer Obliegenheit:
Wenn Sie oder die versicherte Person eine der in Ziffer 5 genannten Obliegenheiten vorsätzlich verletzen, verlieren Sie den Versicherungsschutz.
Grob fahrlässige Verletzung einer Obliegenheit:
Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Voraussetzung für diese Rechtsfolgen:
Beides gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolgen hingewiesen haben.
Wann der Versicherungsschutz bestehen bleibt:
- Weisen Sie nach, dass die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt wurde, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
- Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war.
Das gilt für vorsätzliche und grob fahrlässige Obliegenheitsverletzungen, nicht aber, wenn Sie oder die versicherte Person die Obliegenheit arglistig verletzt haben.
Was bedeutet das konkret?
Werden vereinbarte Pflichten aus der Versicherung nicht eingehalten, kann sich das auf den Schutz auswirken. Handeln Sie absichtlich, kann der Schutz komplett entfallen; bei grober Fahrlässigkeit kann die Leistung anteilig gekürzt werden. Diese Folgen greifen nur, wenn Sie zuvor in Textform darauf hingewiesen wurden. Können Sie belegen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorlag oder dass die Pflichtverletzung keinen Einfluss auf den Schadensfall hatte, bleibt der Schutz bestehen – außer bei arglistigem Handeln.
Häufige Fragen
Was passiert bei vorsätzlicher Verletzung einer Obliegenheit?
Wenn Sie oder die versicherte Person eine der in Ziffer 5 genannten Obliegenheiten vorsätzlich verletzen, verlieren Sie den Versicherungsschutz.
Welche Folge hat eine grob fahrlässige Verletzung?
Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit ist die Uelzener berechtigt, ihre Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Gelten diese Rechtsfolgen immer?
Nein. Sie gelten nur, wenn die Uelzener Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolgen hingewiesen hat.
Kann der Versicherungsschutz trotz Verletzung bestehen bleiben?
Ja. Der Schutz bleibt bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt wurde, oder wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war.
Gilt der Nachweis auch bei arglistiger Verletzung?
Nein. Der Erhalt des Versicherungsschutzes gilt für vorsätzliche und grob fahrlässige Obliegenheitsverletzungen, nicht aber, wenn Sie oder die versicherte Person die Obliegenheit arglistig verletzt haben.