Bei der Uelzener Reiter-Unfallversicherung hängt die gerichtliche Zuständigkeit davon ab, wer klagt: Für Klagen gegen den Versicherer können Sie zwischen dem Gericht am Unternehmens- oder Niederlassungssitz und dem Gericht an Ihrem Wohnort wählen. Für Klagen gegen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts maßgeblich.
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns sind folgende Gerichte zuständig:
- das Gericht am Sitz unseres Unternehmens oder unserer Niederlassung, die für Ihren Vertrag zuständig ist.
- das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts.
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie:
Zuständig ist das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts.
Was bedeutet das konkret?
Die Regelung legt fest, an welchem Gericht ein Rechtsstreit rund um Ihren Versicherungsvertrag geführt werden kann. Wollen Sie gegen den Versicherer klagen, haben Sie die Wahl zwischen mehreren Gerichten. Klagt der Versicherer gegen Sie, richtet sich die Zuständigkeit nach Ihrem Wohnort beziehungsweise Ihrem gewöhnlichen Aufenthalt.
Häufige Fragen
Wo kann ich als Versicherter gegen den Versicherer klagen?
Sie können am Gericht des Unternehmens- oder Niederlassungssitzes, der für Ihren Vertrag zuständig ist, oder am Gericht Ihres Wohnorts klagen. Haben Sie keinen festen Wohnsitz, ist das Gericht am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts maßgeblich.
Welches Gericht ist zuständig, wenn der Versicherer gegen mich klagt?
Zuständig ist das Gericht Ihres Wohnorts. Wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, ist das Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.
Was gilt, wenn ich keinen festen Wohnsitz habe?
Dann tritt an die Stelle des Wohnorts der Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts – sowohl bei Klagen gegen den Versicherer als auch bei Klagen gegen Sie.
Habe ich bei einer Klage gegen den Versicherer eine Wahlmöglichkeit?
Ja. Für Klagen gegen den Versicherer stehen das Gericht am Unternehmens- oder Niederlassungssitz und das Gericht an Ihrem Wohnort beziehungsweise gewöhnlichen Aufenthalt zur Auswahl.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025