Die Uelzener Haftpflichtversicherung im Tarif Hufschmiede und Tiertherapeuten schützt die gesetzliche Haftpflicht bei Tätigkeiten rund um Huf, Heilpraxis und Therapie für Pferde, Hunde, Katzen und Kleintiere – mit klaren Regeln zu Qualifikationsnachweisen, Selbstbeteiligung und versicherbaren Tieren.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als:
- Hufschmied, Hufpfleger, Barhufpfleger, Huforthopäde;
- Heilpraktiker, Homöopath, Osteopath, Psychologe, Akupunkteur und/oder Physiotherapeut, Ernährungsberater, Manualtherapeut für Pferde, Hunde, Katzen und Kleintiere.
Versicherungsschutz für die unter den Ziffern 1.1. und 1.2. genannten Tätigkeiten kann nur unter Vorlage von Qualifikationsnachweisen gewährt werden.
Für die Ziffern 1.1 und 1.2 gilt eine bedingungsgemäße Selbstbeteiligung von 250,00 € je Versicherungsfall.
Als Kleintiere gelten zahme Haustiere. Nicht versicherbar sind Reptilien und Amphibien.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz greift für die berufliche Tätigkeit rund um die Hufpflege sowie für verschiedene Therapie- und Beratungstätigkeiten an Pferden, Hunden, Katzen und Kleintieren. Damit der Schutz gewährt wird, sind entsprechende Qualifikationsnachweise vorzulegen. Für einen Teil der Tätigkeiten wird im Schadenfall ein fester Eigenanteil einbehalten, und bestimmte Tiergruppen sind vom Schutz ausgenommen.
Häufige Fragen
Welche Tätigkeiten sind im Tarif Hufschmiede und Tiertherapeuten versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Hufschmied, Hufpfleger, Barhufpfleger und Huforthopäde sowie als Heilpraktiker, Homöopath, Osteopath, Psychologe, Akupunkteur und/oder Physiotherapeut, Ernährungsberater und Manualtherapeut für Pferde, Hunde, Katzen und Kleintiere.
Welche Voraussetzung gilt für den Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz für die unter den Ziffern 1.1. und 1.2. genannten Tätigkeiten kann nur unter Vorlage von Qualifikationsnachweisen gewährt werden.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?
Für die Ziffern 1.1 und 1.2 gilt eine bedingungsgemäße Selbstbeteiligung von 250,00 € je Versicherungsfall.
Was gilt als Kleintier und welche Tiere sind nicht versicherbar?
Als Kleintiere gelten zahme Haustiere. Nicht versicherbar sind Reptilien und Amphibien.